1.
Am 25.06.2023 findet die Stichwahl zur Wahl des Landrats des Landkreises Sonneberg von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Stadt Schalkau bildet sieben Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich:
| Stimmbezirk 1: | Thüringer Hof I |
| Wahlraum: | Raum 1, Marktstr. 8, Schalkau |
| Stimmbezirk 2: | Thüringer Hof II |
| Wahlraum: | Raum 2, Marktstr. 8, Schalkau |
| Stimmbezirk 3: | Vereinsheim des Tennisclub Schalkau e. V. |
| Wahlraum: | Vogtei, Schalkau OT Truckenthal |
| Stimmbezirk 4: | Alte Schule Theuern |
| Wahlraum: | Limbacher Str. 41, Schalkau OT Theuern |
| Stimmbezirk 5: | Feuerwehr Almerswind |
| Wahlraum: | Ortsstraße 36a, Schalkau OT Almerswind |
| Stimmbezirk 6: | Bürgerhaus Truckendorf |
| Wahlraum: | Truckendorf 23, Schalkau OT Truckendorf |
| Stimmbezirk 7: | Gemeinderaum Alte Schule Bachfeld |
| Wahlraum: | Schulstraße 26, Schalkau OT Bachfeld |
In den Wahlbenachrichtigungen für die Hauptwahl, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 21.05.2023 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Der Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes befindet sich im
|
| Rathaus der Stadt Schalkau, Zimmer 1, |
|
| Markt 1, 96528 Schalkau |
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 25.06.2023 um 16:00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.
3.
Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Die Wahlberechtigten legen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher dies gestattet.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfeperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zum Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
6.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss bei der Stadtverwaltung Schalkau, Markt 1, Zimmer 3, 96528 Schalkau, die Briefwahlunterlagen beantragen (sofern nicht bereits bei der Hauptwahl erfolgt).
Die Briefwahlunterlagen umfassen neben dem Wahlschein:
| - | einen amtlichen gelben Stimmzettel |
| - | den amtlichen gelben Stimmzettelumschlag |
| - | den amtlichen roten Wahlbriefumschlag. |
Die Wahlberechtigten haben die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Briefwahl auf dem Merkblatt zu beachten, um im Wege der Briefwahl gültig zu wählen.
Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, 25.06.2023, bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 26.06.2023 um 08:00 Uhr bis voraussichtlich 12:00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie im Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
9.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Schalkau, den 12. Juni 2023
Friederike Klopf
Wahlleiterin der Stadt Schalkau