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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 9/2023
Stadt Schalkau
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Haushaltssatzung

der Stadt Schalkau (Landkreis Sonneberg) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 55 Abs. 1 ThürKO erlässt die Stadt Schalkau folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 595.920 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 285.500 € im Vermögenshaushalt festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuern

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

357 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts-plan wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Schalkau, den 29.06.2023

Stadt Schalkau

gez. Hopf

Bürgermeisterin  —  (Siegel)

Beschluss/Genehmigung/Auslegung

1.

Der Stadtrat der Stadt Schalkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 sowie den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsplan beschlossen (Beschluss-Nr.: 208/35/06/23 und 209/35/06/23).

2.

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Sonneberg hat mit Schreiben vom 20.07.2023 den Eingang der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bestätigt und erteilte die rechtsaufsichtliche Genehmigung für den unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen von insgesamt 595.920 €.

Mit Erteilung dieser Genehmigung darf die Haushaltssatzung sofort bekannt gemacht werden.

3.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 04.08.2023 bis 22.08.2023 in der Stadtverwaltung Schalkau (Kämmerei), Markt 1 in Schalkau während der allgemeinen Öffnungszeiten für Jedermann zur Einsichtnahme aus. Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 am gleichen Ort zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.