Beschluss Nr. 208/35/06/23
Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des § 55 Abs. 1 ThürKO die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Schalkau für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Schalkau, den 29.06.2023
gez. Ute Hopf — -Dienstsiegel-
Bürgermeisterin
Beschluss Nr. 209/35/06/23
Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt gemäß VV zu § 24 ThürGemHV den Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm als Anlage zum Haushaltsplan 2023 - § 2 Abs. 2 Pkt. 5 ThürGemHV.
Schalkau, den 29.06.2023
gez. Ute Hopf — -Dienstsiegel-
Bürgermeisterin