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Amtsblatt der Stadt Schalkau
Ausgabe 9/2023
Stadt Schalkau
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Veröffentlichung der Beschlüsse des Stadtrates vom 20.07.2023

Beschluss Nr. 210/37/07/23

Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) Par. 2, Abs. 1 in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der zur Zeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplanes Dörfliches Wohngebiet "Kirchweg" im Stadtteil Bachfeld. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Bachfeld: 4/2, 201/1, 201/13, 212 (TF), 215/5, 215/6, 215/8, 215/10, 215/11 (vgl. Lageplan).

Da die Aufstellung des Bebauungsplanes überwiegend im privaten Interesse liegt, tragen die Antragsteller alle hierfür anfallenden Kosten. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wird vorbereitet.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schalkau, den 20.07.2023

gez. Ute Hopf  — -Dienstsiegel-

Bürgermeisterin

Beschluss Nr. 211/37/07/23

Der Stadtrat von Schalkau beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Gesetz am 10.04.2018 die Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Bachfeld.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schalkau, den 20.07.2023

gez. Ute Hopf  — -Dienstsiegel-

Bürgermeisterin

Beschluss Nr. 212/37/07/23

Der Stadtrat von Schalkau beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Gesetz am 10.04.2018 die Entlastung der Bürgermeisterin Frau Christine Propst der Gemeinde Bachfeld bezüglich der Jahresrechnung 2019.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schalkau, den 20.07.2023

gez. Ute Hopf  — -Dienstsiegel-

Bürgermeisterin

Beschluss Nr. 213/37/07/23

Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Gesetz am 10.04.2018 die Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Schalkau.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schalkau, den 20.07.2023

gez. Ute Hopf  — -Dienstsiegel-

Bürgermeisterin

Beschluss Nr. 214/37/07/23

Der Stadtrat der Stadt Schalkau beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Gesetz am 10.04.2018 die Entlastung der Bürgermeisterin Frau Ute Hopf für die Jahresrechnung 2019 der Stadt Schalkau.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schalkau, den 20.07.2023

gez. Ute Hopf  — -Dienstsiegel-

Bürgermeisterin

Beschluss Nr. 215/37/07/23

Der Stadtrat beschließt die Niederschrift vom 15.06.2023 - öffentlicher Teil - in der vorliegenden Ausfertigung.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Schalkau, den 20.07.2023

gez. Ute Hopf  — -Dienstsiegel-

Bürgermeisterin