Aufgrund der Verkehrsrechtlichen Anordnung des Landratsamtes Sonneberg wurde ab 1. September 2024 in dem Straßenzug „Siedlung am Berg“ die Einrichtung einer Parkverbotszone mit dem Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen“ eingerichtet.
Hierzu sind festgelegte Parkflächen gekennzeichnet worden. In Zukunft wird im öffentlichen Straßenbereich nur in diesen markierten Parkflächen das Parken von Fahrzeugen erlaubt sein.
Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Zufahrt bspw. für den Rettungsdienst, der Entsorgungswirtschaft und des Winterdienstes zu gewährleisten. Wir bitten Sie deshalb höflichst die Neuerung zu beachten und auch einzuhalten.
Schalkau, den 06.09.2024
Gelbricht
Bau- und Ordnungsamt