Mit der Reform der Wehrpflicht wird die Erfassung von Wehrpflichtigen - außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles - ausgesetzt. An die Stelle der Wehrerfassung tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden.
Nach § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden:
| 1. | Familienname, |
| 2. | Vornamen, |
| 3. | gegenwärtige Anschrift. |
Die Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Datenübermittlung aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2027 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2009), erfolgt bis zum 31. März 2026 an das Bundesamt für Wehrverwaltung.
Die Frist, innerhalb derer das Widerspruchsrecht ausgeübt werden kann, wird auf den
31. Januar 2026
festgesetzt.
Schalkau, den 02.10.2025
Stadt Schalkau
Einwohnermeldeamt