In der 11. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Sprötau am 10. Juni 2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Niederschrift im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 01/11/2026
Untersuchung von Flächenpotenzialen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Aufgrund des § 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat der Gemeinderat der Gemeinde Sprötau im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 10. Juni 2026 das Folgende beschlossen:
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Sprötau bestätigt die diesem Beschluss als Anlage beigefügten Untersuchung von Flächenpotenzialen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemarkung der Gemeinde Sprötau. |
| 2. | Die Untersuchung soll Eingang in das Zielabweichungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 ROG i. V. m. § 11 ThürLPlG für den in Erstellung befindlichen Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Sprötau", Gemeinde Sprötau, LK Sömmerda, finden. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf der Grundlage des § 38 Abs. 1 der ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 02/11/2026
Vergabe über die Planungsleistung zur Errichtung eines Schutzdammes zum Regenrückhalt mit Drosselung und gesteuerter Ableitung bei Starkregen für die Gemeinde Sprötau
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO),hat der Gemeinderat der Gemeinde Sprötau im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 10. Juni 2026 das Folgende beschlossen:
| 1. | Die Planungsleistung zur Errichtung eines Schutzdammes zum Regenrückhalt mit Drosselung und gesteuerter Ableitung bei Starkregen für die Gemeinde Sprötau werden an die Firma |
| Ingenieurbüro Meinecke GmbH |
| Bochumer Straße 22 |
| 99734 Nordhausen |
| zu einer Brutto-Gesamtsumme i. H. v. 4.373,25 EUR vergeben. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt und ermächtigt, den Anbieter nach Ziffer 1 zu beauftragen. |
Finanzielle Auswirkungen:
Außerplanmäßige Ausgabe Finanzierung aus Rücklage
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 04/11/2026
Ermächtigung der Bürgermeisterin zur Vergabe der Anschaffung einer Waldschänke für die Gemeinde Sprötau im Rahmen des Zuwendungsbescheides LEADER
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat der Gemeinderat der Gemeinde Sprötau im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 10. Juni 2026 das Folgende beschlossen:
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Sprötau ermächtigt die Bürgermeisterin, zur Vergabe der Anschaffung einer Waldschänke für die Gemeinde Sprötau nach Durchführung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens gemäß den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen vorzunehmen. |
| 2. | Die Vergabe hat im Kostenrahmen des Zuwendungsbescheides Aktenzeichen: LPRO-2026-054, Bewilligungsbehörde: Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) vom 04.05.2026 zu erfolgen. Die Gesamtkosten dürfen den im Zuwendungsbescheid anerkannten Ausgabenrahmen in Höhe von bis zu 2.097,99 € brutto nicht überschreiten. |
| 3. | Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Verträge (insbesondere Lieferverträge) zu unterzeichnen und die Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides zu beachten und umzusetzen. |
| 4. | Bei einer absehbaren Überschreitung des im Zuwendungsbescheid festgelegten Kostenrahmens ist dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. |
Finanzielle Auswirkungen:
| HH Stelle: | Einnahme: | 61000.36100 |
| Ausgabe: | 61000.94000 |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)
Sprötau, den 15. Juni 2026
gez. Redam
Bürgermeisterin