In der 13. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Markvippach am 2. Juni 2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, öffentlich bekannt gemacht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Niederschrift im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 01/13/2026
Haushaltssatzung der Gemeinde Markvippach
für das Haushaltsjahr 2026 samt ihrer Anlagen
Aufgrund des § 55 Abs. 1 i. V. m. § 57 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der aktuell gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Markvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 02. Juni 2026 das Folgende beschlossen:
| 1. | Der Gemeinderat erlässt zur Haushaltsführung für das Jahr 2026 die vorgelegte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen. |
| 2. | Die Satzung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 3. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung samt ihrer Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung vorzulegen. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 02/13/2026
Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Markvippach
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der aktuell gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Markvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 02. Juni 2026 das Folgende beschlossen:
| 1. | Die Gemeinde Markvippach erlässt als gesonderte Pflichtanlage zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 den vorgelegten Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2026. |
| 2. | Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 3. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Pflichtanlagen zusammen mit der Haushaltssatzung der Gemeinde Markvippach für das Haushaltsjahr 2026 der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung vorzulegen. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 7
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.
Markvippach, den 8. Juni 2026
gez. Zeuner
Bürgermeisterin