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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse

Bekanntmachung der in der 4. Sitzung des zur 4. Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Vergabeausschusses der Gemeinde Schloßvippach am 21. Mai 2026 gefassten Beschlüsse

In der 4. Sitzung des zur 4. Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Vergabeausschusses der Gemeinde Schloßvippach am 21. Mai 2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils geltenden Fassung, öffentlich bekannt gemacht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Niederschrift im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. 01/04/2026 BA

Vergabe der Bauleistung für die Erweiterung der bestehenden Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof in Schloßvippach

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuellen Fassung beschließt der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Vergabeausschusses mit den sachkundigen Bürgern der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 21. Mai 2026 das Folgende:

1.

Der Ausschuss Schloßvippach stimmt der Vergabe der Bauleistung für die Erweiterung der bestehenden Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof in Schloßvippach an das Unternehmen

Tief- und Naturbau Jorcke GmbH & Co. KG

Schloßvippacher Straße 1

99610 Sprötau

auf Grundlage des Angebotes Nr. 312026 vom 29. April 2026 in Höhe von 3.651,52 Euro zu.

2.

Die Ausschuss-Vorsitzende wird beauftragt und ermächtigt, das Unternehmen nach vorstehender Ziffer 1 zu beauftragen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die benötigten Haushaltsmittel sind außerplanmäßig und werden über die Rücklage finanziert.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 7

davon anwesend: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

nicht öffentlicher Teil:

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)

Schloßvippach, den 22. Mai 2026

gez. Rudloff

Ausschussvorsitzende