Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse

Bekanntmachung der in der 16. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schloßvippach am 4. Juni 2026 gefassten Beschlüsse

In der 16. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schloßvippach am 4. Juni 2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils geltenden Fassung, öffentlich bekannt gemacht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Niederschrift im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. 01/16/2026

Erste Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach

Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 4. Juni 2026 Folgendes beschlossen:

1.

Der Gemeinderat beschließt die Erste Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Schloßvippach vom 22. Februar 2022 nach der diesem Beschluss beigefügten Anlage.

2.

Die GeschO tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Erste Änderung der Geschäftsordnung

für den Gemeinderat

der Gemeinde Schloßvippach

(Geschäftsordnung - GeschO)

Aufgrund des § 34 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, in der aktuell gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 4. Juni 2026 die folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Artikel 1

1.

§ 1 Abs. 3 wird Satz 3 neu gefasst:

Die für die Beratung erforderlichen Unterlagen werden digital zur Verfügung gestellt, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.

Artikel 2

Die Erste Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage nach Ihrer Beschlussfassung in Kraft.

ausgefertigt: Schloßvippach, den 04. Juni 2026

Gemeinde Schloßvippach

gez. Köhler (Siegel)

Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13

davon anwesend: 12 

Ja-Stimmen: 12 

Nein-Stimmen: 0 

Stimmenthaltungen: 0 

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss Nr. 02/16/2026

Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe 2026 zur Trockenlegung Außenabdichtung Neubau Altes Rathaus

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat der Gemeinderats der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 04. Juni 2026 folgende überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2026 nach § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO beschlossen:

Überplanmäßige Ausgabe

Mehrkosten Trockenlegung Außenabdichtung

Neubau Altes Rathaus - 64.000,00 €

Finanzielle Auswirkungen:

HH-Stelle 84000.95040 (Trockenlegung Rathaus) / Deckung über die Rücklage nach Jahresabschluss vom 31.12.2025 über 299.929,41 €

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13

davon anwesend: 12 

Ja-Stimmen: 12 

Nein-Stimmen: 0 

Stimmenthaltungen: 0 

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss Nr. 03/16/2026

Vergabe über die Ingenieurleistung Tragwerksplanung, Instandsetzung Giebel, Neugestaltung des Innenhofes und Eingangsbereich Friedhof Schloßvippach

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 04. Juni 2026 das Folgende beschlossen:

1.

Die Ingenieurleistung Tragwerksplanung, Instandsetzung Giebel, Neugestaltung des Innenhofes und Eingangsbereich Friedhof Schloßvippach, wird an die Firma

Tragwerk Ingenieure am Bau

Steigerstraße 1

99096 Erfurt

zu einer Brutto-Gesamtsumme i. H. v. 3.910,34 EUR vergeben.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Anbieter nach Ziffer 1 zu beauftragen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung des Fördermittelbescheides. ggf. erfolgt auch eine stufenweise Beauftragung.

Finanzielle Auswirkungen:

HH-Stelle 84000.95010

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13

davon anwesend: 12

Ja-Stimmen: 11 

Nein-Stimmen: 0 

Stimmenthaltungen: 1 

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss Nr. 04/16/2026

Vergabe über die Ingenieurleistung Geotechnik, Instandsetzung Giebel, Neugestaltung des Innenhofes und Eingangsbereich Friedhof Schloßvippach

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 04. Juni 2026 das Folgende beschlossen:

1.

Die Ingenieurleistung Geotechnik, Instandsetzung Giebel, Neugestaltung des Innenhofes und Eingangsbereich Friedhof Schloßvippach, wird an die Firma

Ingenieurbüro für Baugrund Erfurt GbR

Alte Chaussee 93

99097 Erfurt

zu einer Brutto-Gesamtsumme i. H. v. 3.141,60 EUR vergeben.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Anbieter nach Ziffer 1 zu beauftragen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung des Fördermittelbescheides. ggf. erfolgt auch eine stufenweise Beauftragung.

Finanzielle Auswirkungen:

HH-Stelle 84000.95010

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13

davon anwesend: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss Nr. 05/16/2026

Vergabe der Leistungen zur Grundlagenermittlung und Erstellung eines Kostenrahmens für den Neubau eines Feuerwehrhauses in der Gemeinde Schloßvippach mit Ortsteil Dielsdorf

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner 16. Sitzung am 4. Juni 2026 das Folgende beschlossen:

1.

Die Leistungen zur Grundlagenermittlung und Erstellung eines Kostenrahmens für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit 3 Stellplätzen und angegliederte Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) werden auf Grundlage des Angebotes vom 01.06.2026 an die Firma

PLANBÜRO Jens Wiegleb

Lessingstraße 4

99610 Sömmerda

zu einer Brutto-Gesamtsumme in Höhe von 7.500,00 EUR

(siebentausendfünfhundert Euro, Bruttopauschalhonorar)

gemäß Angebot vergeben.

Die beauftragten Leistungen umfassen folgende Tätigkeiten gemäß Angebotsschreiben:

-

Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf

-

Ermittlung von Grundlagen zur Planung eines Feuerwehrhauses mit 3 Stellplätzen mit angegliederte Rettungswache des DRK

-

Abstimmung der Zielvorstellungen; Hinweise auf Zielkonflikte

-

Vorplanung zur Ermittlung eines Kostenrahmens

-

Zuarbeit zur Antragstellung von Fördermitteln

Die Leistungen entsprechen teilweise den Leistungsbildern der Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

2.

Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, den Bieter nach vorstehender Ziffer 1 zu beauftragen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung erfolgt durch eine planmäßige Ausgabe bei Haushaltsstelle 13000.95010 i. H. v. 7.500,00 EUR.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13

davon anwesend: 12 

Ja-Stimmen: 9 

Nein-Stimmen: 1 

Stimmenthaltungen: 2 

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

nicht öffentlicher Teil:

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)

Schloßvippach, den 10. Juni 2026

gez. Köhler

Bürgermeister