In der 16. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schloßvippach am 4. Juni 2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils geltenden Fassung, öffentlich bekannt gemacht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Niederschrift im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 01/16/2026
Erste Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 4. Juni 2026 Folgendes beschlossen:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt die Erste Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Schloßvippach vom 22. Februar 2022 nach der diesem Beschluss beigefügten Anlage. |
| 2. | Die GeschO tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft. |
(Geschäftsordnung - GeschO)
Aufgrund des § 34 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, in der aktuell gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 4. Juni 2026 die folgende Geschäftsordnung beschlossen:
| 1. | § 1 Abs. 3 wird Satz 3 neu gefasst: |
Die für die Beratung erforderlichen Unterlagen werden digital zur Verfügung gestellt, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
Die Erste Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage nach Ihrer Beschlussfassung in Kraft.
ausgefertigt: Schloßvippach, den 04. Juni 2026
Gemeinde Schloßvippach
gez. Köhler (Siegel)
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 02/16/2026
Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe 2026 zur Trockenlegung Außenabdichtung Neubau Altes Rathaus
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat der Gemeinderats der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 04. Juni 2026 folgende überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2026 nach § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO beschlossen:
Überplanmäßige Ausgabe
Mehrkosten Trockenlegung Außenabdichtung
Neubau Altes Rathaus - 64.000,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
HH-Stelle 84000.95040 (Trockenlegung Rathaus) / Deckung über die Rücklage nach Jahresabschluss vom 31.12.2025 über 299.929,41 €
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 03/16/2026
Vergabe über die Ingenieurleistung Tragwerksplanung, Instandsetzung Giebel, Neugestaltung des Innenhofes und Eingangsbereich Friedhof Schloßvippach
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 04. Juni 2026 das Folgende beschlossen:
| 1. | Die Ingenieurleistung Tragwerksplanung, Instandsetzung Giebel, Neugestaltung des Innenhofes und Eingangsbereich Friedhof Schloßvippach, wird an die Firma |
| Tragwerk Ingenieure am Bau |
| Steigerstraße 1 |
| 99096 Erfurt |
| zu einer Brutto-Gesamtsumme i. H. v. 3.910,34 EUR vergeben. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Anbieter nach Ziffer 1 zu beauftragen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung des Fördermittelbescheides. ggf. erfolgt auch eine stufenweise Beauftragung. |
Finanzielle Auswirkungen:
HH-Stelle 84000.95010
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 04/16/2026
Vergabe über die Ingenieurleistung Geotechnik, Instandsetzung Giebel, Neugestaltung des Innenhofes und Eingangsbereich Friedhof Schloßvippach
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 04. Juni 2026 das Folgende beschlossen:
| 1. | Die Ingenieurleistung Geotechnik, Instandsetzung Giebel, Neugestaltung des Innenhofes und Eingangsbereich Friedhof Schloßvippach, wird an die Firma |
| Ingenieurbüro für Baugrund Erfurt GbR |
| Alte Chaussee 93 |
| 99097 Erfurt |
| zu einer Brutto-Gesamtsumme i. H. v. 3.141,60 EUR vergeben. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Anbieter nach Ziffer 1 zu beauftragen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung des Fördermittelbescheides. ggf. erfolgt auch eine stufenweise Beauftragung. |
Finanzielle Auswirkungen:
HH-Stelle 84000.95010
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 05/16/2026
Vergabe der Leistungen zur Grundlagenermittlung und Erstellung eines Kostenrahmens für den Neubau eines Feuerwehrhauses in der Gemeinde Schloßvippach mit Ortsteil Dielsdorf
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner 16. Sitzung am 4. Juni 2026 das Folgende beschlossen:
| 1. | Die Leistungen zur Grundlagenermittlung und Erstellung eines Kostenrahmens für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit 3 Stellplätzen und angegliederte Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) werden auf Grundlage des Angebotes vom 01.06.2026 an die Firma | |
| PLANBÜRO Jens Wiegleb Lessingstraße 4 99610 Sömmerda | |
| zu einer Brutto-Gesamtsumme in Höhe von 7.500,00 EUR (siebentausendfünfhundert Euro, Bruttopauschalhonorar) gemäß Angebot vergeben. | |
| Die beauftragten Leistungen umfassen folgende Tätigkeiten gemäß Angebotsschreiben: | |
| - | Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf |
| - | Ermittlung von Grundlagen zur Planung eines Feuerwehrhauses mit 3 Stellplätzen mit angegliederte Rettungswache des DRK |
| - | Abstimmung der Zielvorstellungen; Hinweise auf Zielkonflikte |
| - | Vorplanung zur Ermittlung eines Kostenrahmens |
| - | Zuarbeit zur Antragstellung von Fördermitteln |
| Die Leistungen entsprechen teilweise den Leistungsbildern der Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). | |
| 2. | Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, den Bieter nach vorstehender Ziffer 1 zu beauftragen. | |
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt durch eine planmäßige Ausgabe bei Haushaltsstelle 13000.95010 i. H. v. 7.500,00 EUR.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 2
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)
Schloßvippach, den 10. Juni 2026
gez. Köhler
Bürgermeister