In der 13. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nöda am 10. Februar 2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Niederschrift im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 01/13/2026
Interessensbekundung für die BUGA im Jahr 2045
Auf Grundlage des § 36 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Nöda im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 10. Februar 2026 das Folgende beschlossen:
Die Bundesgartenschau (BUGA) stellt eines der bedeutendsten Instrumente der Stadt- und Regionalentwicklung in Deutschland dar. Sie verbindet hochwertige Freiraumgestaltung mit nachhaltiger Stadtentwicklung, Umweltbildung, Tourismusförderung und bürgerschaftlichem Engagement.
Die Gemeinde beabsichtigt, durch die Interessenbekundung ihre grundsätzliche Bereitschaft zu erklären, die BUGA auf Teilen ihrer Gemarkung auszutragen und aktiv an deren Planung und Umsetzung mitzuwirken. Die vorhandenen landschaftlichen, ökologischen und infrastrukturellen Potenziale der Gemeinde bieten hierfür geeignete Voraussetzungen und ermöglichen eine qualitätsvolle Einbindung in das Gesamtkonzept der BUGA.
Mit der Austragung der BUGA auf der eigenen Gemarkung ergeben sich langfristige Entwicklungschancen.
Die Interessenbekundung stellt ausdrücklich noch keine verbindliche finanzielle oder organisatorische Verpflichtung dar, sondern bildet die Grundlage für weiterführende Prüfungen, Planungen und Abstimmungen mit den beteiligten Partnern. Sie ermöglicht es der Gemeinde, frühzeitig in den weiteren Prozess eingebunden zu werden und ihre Interessen aktiv zu vertreten.
Die Kosten für die Vorstudie belaufen sich auf 27.500 Euro, die zu gleichen Teilen von der Stadt Erfurt und dem Landkreis Sömmerda getragen werden. Es entstehen der Gemeinde keine Kosten.
Aus den genannten Gründen wird empfohlen, der Interessenbekundung zur Austragung der BUGA auf der Gemarkung der Gemeinde zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 02/13/2026
Beschlussfassung über die Änderung der Benutzungsgebühren für die Nutzung gemeindeeigener Räume
Auf der Grundlage des § 20 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der aktuell gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Nöda im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 10. Februar 2026 die Kostenrichtlinie für die Nutzung der gemeindeeigenen Räume wie folgt beschlossen:
1. Bürgerhaus, Weinbergstraße 135
| Nutzung durch Ortsansässige | 250,00 EUR/ Nutzung |
| Nutzung durch Fremde | 300,00 EUR/ Nutzung |
| Aerobic-Verein und Blaskapelle | 15,00 EUR/ Woche - 60,00 EUR/ Monat |
| Line Dance-Gruppe, Zumba Erfurt | lt. Vertrag |
| Sportverein | 100,00 EUR / Monat |
2. Beratungsraum, Krautgasse 91
| Nutzung durch Ortsansässige | 100,00 EUR/ Nutzung |
| Nutzung durch Fremde | 130,00 EUR/ Nutzung |
Die Vereine erhalten die Nutzung des Bürgerhauses 1 x pro Jahr kostenfrei.
Nebenabrede:
Die folgend aufgeführten Vereine können sich durch die Übernahme von Tätigkeiten zum Gemeinwohl der Gemeinde Nöda von ihrem jährlichen Entgelt befreien.
Der Sportverein übernimmt die komplette Pflege des Sportplatzes und seiner Räumlichkeiten im Bürgerhaus.
Der Aerobic-Verein übernimmt 2 x mal pro Jahr eine grundhafte Pflege der Fenster, Türen und Fußboden im Bürgerhaus (Feierraum, Toiletten und Flur im EG).
Die Blaskapelle führt 1x im Jahr eine öffentliche Veranstaltung unentgeltlich durch (möglichst Weihnachtsmarkt).
Werden diese Tätigkeiten nicht durchgeführt, tritt automatisch am Jahresende die Gebührenordnung der Gemeinde Nöda Punkt 1 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. 03/13/2026
Vergabe der Reparatur der vorhandenen Kreiselpumpe des Abwasserpumpwerks II in Nöda - Herrengartenweg -
Auf Grundlage des § 22 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der aktuell gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Nöda im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 10. Februar 2026 folgendes beschlossen:
| 1. | Die Reparaturleistung an der vorhandenen Kreiselpumpe im Abwasserpumpwerk II in Nöda wird auf Grundlage des Angebots Nr. 1791 vom 19. Januar 2026 an |
| Klärsysteme Westberg-System GmbH |
| Am Jagdhaus 2 |
| 99891 Bad Tabarz |
| per Direktauftrag zu einer Brutto-Gesamtsumme i. H. v. 9.594,97 EUR (Monteurstunden á. 79,00 Euro werden nach Aufwand zusätzlich berechnet) vergeben. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Anbieter nach Ziffer 1 zu beauftragen. |
Finanzielle Auswirkungen:
HH-Stelle 700001.94030, wird für das Haushaltsjahr 2026 geplant, wird vorerst über die Rücklage finanziert
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat.
Nöda, den 12. Februar 2026
gez. Berth
Bürgermeister