In der 12. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Großrudestedt am 2. Juni 2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Niederschrift im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 01/12/2026
Zustimmung der Gemeinde zu Eigentum und Unterhaltung der im Flurbereinigungsverfahren Alperstedter Ried (Az.: 1-2-0627) ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 02. Juni 2026 das Folgende beschlossen:
| 1. | Die Gemeinde Großrudestedt stimmt der Zuteilung entsprechend den geplanten Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes, welche im Zuge des Verfahrens durch den Plan nach § 41 FlurbG Alperstedter Ried in ihrem Gemeindegebiet (Gemarkung Kranichborn und Großrudestedt) ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (Wirtschaftswege einschließlich der Wegeseitengräben, der wasserwirtschaftlichen Anlagen (Gewässer II. Ordnung), in ihr Eigentum zu. |
| 2. | Die Gemeinde Großrudestedt übernimmt, soweit keine anderen Regelungen getroffen wurden, die Unterhaltung an den im Flurbereinigungsverfahren Alperstedter Ried in ihrem Gemeindegebiet (Kranichborn und Großrudestedt) bestehenden, unveränderten sowie an den aus bzw. neu gebauten Wirtschaftswegen einschließlich der Wegeseitengräben, der wasserwirtschaftlichen Anlagen (Gewässer II. Ordnung, entsprechend den geplanten Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes. |
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die laufende Unterhaltung der vorgenannten Anlagen nach Bedarf/ Erforderlichkeit
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13
davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 02/12/2026
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband Gramme-Vippach und der Gemeinde Großrudestedt
Aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414), hat der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 2. Juni 2026 das Folgende beschlossen:
Gegenstand:
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) zwischen dem Abwasserzweckverband „Gramme-Vippach“ und der Gemeinde Großrudestedt über den Neubau der Ortskanalisation in der Gemeinde Großrudestedt sowie die Kostenbeteiligung an der Straßenentwässerung
Der Gemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten
„Verwaltungsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) zwischen dem Abwasserzweckverband ‚Gramme-Vippach‘ und der Gemeinde Großrudestedt über den Neubau der Ortskanalisation in der Gemeinde Großrudestedt (SWK + RWK + ADL + innerörtliche Hebeanlagen) sowie die Kostenbeteiligung, den Bau und die Unterhaltung einer Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers“
in der vorliegenden Fassung zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die Verwaltungsvereinbarung namens und im Auftrag der Gemeinde Großrudestedt zu unterzeichnen, die Vereinbarung der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Sömmerda) entsprechend § 5 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung zur Kenntnis vorzulegen und etwaige redaktionelle Änderungen, die den Inhalt der Vereinbarung nicht wesentlich berühren, im Einvernehmen mit der Gemeinde Großrudestedt vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen
| - | Einmalige Kostenbeteiligung der Gemeinde Großrudestedt zugunsten des Verbandes: zunächst 501.394,60 € brutto |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 03/12/2026
Vergabe der Leistungen für die Maßnahme Großrudestedt -
Kanalbau, Pumpwerk, Erdarbeiten, Straßenbau
(Maßnahmennummer 101302117, Vergabenummer 10130117)
Aufgrund des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, 41), in der aktuellen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Großrudestedt im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 02. Juni 2026 beschlossen:
Sach- und Rechtslage
Das Vorhaben stellt eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen der Gemeinde Großrudestedt, dem Abwasserzweckverband Gramme-Vippach dar. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgte als öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mit elektronischer Angebotsabgabe über die Vergabeplattform „ElViS“.
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgten nach § 16 VOB/A.
| Ablauf der Angebotsfrist: |
07.05.2026, 13:00 Uhr |
| Öffnungstermin: | 07.05.2026, 13:00:40 Uhr bis 13:22 Uhr |
Es forderten 16 Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen ab. Bis zur Submission am 07.05.2026 gaben 7 Unternehmen ihr Angebot ab. Neben 7 Hauptangeboten wurden 12 Nebenangebote technischer Art abgegeben.
Die Angebote wurden alle durch das beauftragten Ingenieurbüro IWST Erfurt für den Abwasserbereich fachlich und rechnerisch geprüft.
Eingegangene Angebote:
Das insgesamt günstigste Angebot gab die Firma Mütze & Rätzel aus Kaiserpfalz/ Wolmirstedt mit einer Gesamtangebotssumme von 2.782.699,80 € auf der Grundlage des Hauptangebotes ab. Das Angebot liegt im Rahmen der Kostenberechnung der Ingenieurbüros IWST. Die Beauftragungssummen werden gemäß Kostenteilungsschlüssel und Auftraggeber wie folgt festgelegt:
| Los Kanalbau, AG AZV Gramme-Vippach | 1.646.962,87 € |
| Los Straßenbau, AG Gemeinde Großrudestedt | 918.268,28 € |
| Los Trinkwasser, AG ThüWa | 217.504,65 € |
Das Angebot der Köhler Bau GmbH (Bieter 4) wurde ausgeschlossen, da ein veraltetes Leistungsverzeichnis (Stand 07.04.2026) verwendet wurde.
In der Position 4.2.7.20 weicht der bepreiste Text vom aktuellen Leistungsverzeichnis (Stand 27.04.2026) ab. Dies stellt eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A dar; zudem wäre eine Wertung vergaberechtswidrig und würde gegen das Gleichbehandlungsgebot des § 2 Abs. 1 ThürVgG verstoßen.
Die übrigen Angebote wurden in die weitere Wertung einbezogen.
Das zur Beauftragung vorgesehene Unternehmen Mütze & Rätzel ist präqualifiziert und hat schon umfangreiche Leistungen für den AZV in guter Qualität erbracht.
Im Bietergespräch am 18.05.2026 wurden Fragen der Preisbildung besprochen sowie Fragen zum technischen Verständnis und geplanten Technologie geklärt. Da Angebot ist knapp kalkuliert. Mit dem erforderlichen Personal- und Technikeinsatz ist es jedoch in der vorgesehenen Zeit umsetzbar. Es ist vorgesehen, mit der Baudurchführung im Bereich Kanalbau ab dem 03.08.2026 zu beginnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel sind in den HH-stellen 63000.94030 und 63000.94040 eingestellt
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13
davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)
Großrudestedt, den 10. Juni 2026
gez. Müller
Bürgermeister