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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse

Bekanntmachung der in der 6. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverband Gramme-Vippach am 28. Mai 2026 gefassten Beschlüsse

In der 6. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Gramme-Vippach am 28. Mai 2026 wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 29 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194) i. V. m. § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der aktuell gültigen Fassung, öffentlich bekannt gemacht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Niederschrift im Rahmen der nächsten Verbandsversammlung.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. 01/06/2026

Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband Gramme-Vippach und der Gemeinde Großrudestedt

Auf Grundlage des § 31 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), in der jeweils geltenden Fassung, und der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Gramme-Vippach“ hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Gramme-Vippach“ im öffentlichen Teil ihrer 6. Sitzung am 28. Mai 2026 das Folgende beschlossen:

Gegenstand:

Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) zwischen dem Abwasserzweckverband „Gramme-Vippach“ und der Gemeinde Großrudestedt über den Neubau der Ortskanalisation in der Gemeinde Großrudestedt sowie die Kostenbeteiligung an der Straßenentwässerung

Die Verbandsversammlung stimmt der als Anlage beigefügten

„Verwaltungsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) zwischen dem Abwasserzweckverband ‚Gramme-Vippach‘ und der Gemeinde Großrudestedt über den Neubau der Ortskanalisation in der Gemeinde Großrudestedt (SWK + RWK + ADL + innerörtliche Hebeanlagen) sowie die Kostenbeteiligung, den Bau und die Unterhaltung einer Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers“

in der vorliegenden Fassung zu.

Die Verbandsvorsitzende wird ermächtigt und beauftragt, die Verwaltungsvereinbarung namens und im Auftrag des Abwasserzweckverbandes „Gramme-Vippach“ zu unterzeichnen, die Vereinbarung der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Sömmerda) entsprechend § 5 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung zur Kenntnis vorzulegen und etwaige redaktionelle Änderungen, die den Inhalt der Vereinbarung nicht wesentlich berühren, im Einvernehmen mit der Gemeinde Großrudestedt vorzunehmen.

Sach- und Rechtslage

Der Abwasserzweckverband „Gramme-Vippach“ ist im Gebiet der Gemeinde Großrudestedt abwasserbeseitigungspflichtig und plant den Neubau der Ortskanalisation in Großrudestedt in den Straßen: Hauptstraße, Scheunengasse, Obergasse, Kleinrudestedter Straße sowie die Anbindung von 4 Wohngebäuden in Schwansee.Die bestehende verschlissene Kanalisation im Mischsystem wird durch ein Trennsystem (SWK + RWK + ADL + innerörtliche Hebeanlagen) ersetzt.

Nach § 23 Abs. 5 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) hat sich der Straßenbaulastträger an den Kosten der Herstellung oder Erneuerung einer nicht straßeneigenen Anlage zur Straßenentwässerung in dem Umfang zu beteiligen, wie es der Bau einer eigenen Straßenentwässerung erfordern würde. Der Verband übernimmt die schadlose Abführung des Straßenoberflächenwassers.

Die fiktive Kostenermittlung wurde durch das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro IWST GmbH, Erfurt, straßenweise erstellt.

Die Verwaltungsvereinbarung konkretisiert damit die Aufgabenverteilung zwischen Verband und Gemeinde und schafft eine klare, rechtssichere Grundlage für die Finanzierung und Unterhaltung der zur Straßenentwässerung genutzten Kanalisation.

Der Abwasserzweckverband ist mit der Gemeinde Großrudestedt bezüglich der Kostenverteilung noch in Verhandlung, hier werden nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht gegeben falls noch Anpassungen vorgenommen.

Finanzielle Auswirkungen

-

Einmalige Kostenbeteiligung der Gemeinde Großrudestedt zugunsten des Verbandes: zunächst 501.394,60 € brutto, vorbehaltlich Anpassung gemäß § 1 Abs. 6 i. V. m. § 4 der Verwaltungsvereinbarung.

-

Auf den Verband entfallen darüber hinaus die in § 3 der Vereinbarung geregelten Kostenanteile (insbes. 100 % der Kosten für Los 2 „Kanalbau“ und Los 6 „Anbindung von 4 Wohngebäuden in Schwansee“), welche im Haushaltsplan des AZV Gramme-Vippach veranschlagt sind bzw. dort zu berücksichtigen sind.

-

Die hälftige Übernahme der Planungskosten der IWST-Neuberechnung wird im Rahmen der entsprechenden Haushaltsstellen des Verbandes getragen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 14

davon anwesend: 11 

Ja-Stimmen: 8 

Nein-Stimmen: 0 

Stimmenthaltungen: 3 

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 30 Abs. 4 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss Nr. 02/06/2026

Vergabe der Leistungen für die Maßnahme Großrudestedt -

Kanalbau, Pumpwerk, Erdarbeiten, Straßenbau,

(Maßnahmennummer 101302117, Vergabenummer 10130117)

Auf Grundlage des § 31 Abs. 1 ThürKGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), in der jeweils geltenden Fassung, und der Verbandssatzung des AZV Gramme-Vippach, hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Gramme-Vippach im öffentlichen Teil ihrer 6. Sitzung am 28. Mai 2026 das Folgende beschlossen:

Sach- und Rechtslage

Das Vorhaben stellt eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen der Gemeinde Großrudestedt, dem Abwasserzweckverband Gramme-Vippach dar. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgte als öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mit elektronischer Angebotsabgabe über die Vergabeplattform „ElViS“.

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgten nach § 16 VOB/A.

Ablauf

der Angebotsfrist:

07.05.2026, 13:00 Uhr

Öffnungstermin:

07.05.2026, 13:00:40 Uhr bis 13:22 Uhr

Es forderten 16 Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen ab. Bis zur Submission am 07.05.2026 gaben 7 Unternehmen ihr Angebot ab. Neben 7 Hauptangeboten wurden 12 Nebenangebote technischer Art abgegeben.

Die Angebote wurden alle durch das beauftragten Ingenieurbüro IWST Erfurt für den Abwasserbereich fachlich und rechnerisch geprüft.

Eingegangene Angebote:

Das insgesamt günstigste Angebot gab die Firma Mütze & Rätzel aus Kaiserpfalz/ Wolmirstedt mit einer Gesamtangebotssumme von 2.782.699,80 € auf der Grundlage des Hauptangebotes ab. Das Angebot liegt im Rahmen der Kostenberechnung der Ingenieurbüros IWST.

Die Beauftragungssummen werden gemäß Kostenteilungsschlüssel und Auftraggeber wie folgt festgelegt:

Los Kanalbau, AG AZV Gramme-Vippach

1.646.344,11 €

Los Straßenbau, AG Gemeinde Großrudestedt

918.268,28 €

Los Trinkwasser, AG ThüWa

217.504,65 €

Das Angebot der Köhler Bau GmbH (Bieter 4) wurde ausgeschlossen, da ein veraltetes Leistungsverzeichnis (Stand 07.04.2026) verwendet wurde.

In der Position 4.2.7.20 weicht der bepreiste Text vom aktuellen Leistungsverzeichnis (Stand 27.04.2026) ab. Dies stellt eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A dar; zudem wäre eine Wertung vergaberechtswidrig und würde gegen das Gleichbehandlungsgebot des § 2 Abs. 1 ThürVgG verstoßen.

Die übrigen Angebote wurden in die weitere Wertung einbezogen.

Das zur Beauftragung vorgesehene Unternehmen Mütze & Rätzel ist präqualifiziert und hat schon umfangreiche Leistungen für den AZV in guter Qualität erbracht.

Im Bietergepräch am 18.05.2026 wurden Fragen der Preisbildung besprochen sowie Fragen zum technischen Verständnis und geplanten Technologie geklärt. Da Angebot ist knapp kalkuliert. Mit dem erforderlichen Personal- und Technikeinsatz ist es jedoch in der vorgesehenen Zeit umsetzbar.

Es ist vorgesehen, mit der Baudurchführung im Bereich Kanalbau ab dem 03.08.2026 zu beginnen.

Die Verbandsvorsitzende wird ermächtigt und beauftragt, den Zuschlag an die Firma Mütze & Rätzel Bauunternehmen GmbH entsprechend der Vergabeempfehlung zu erteilen, den Vergabevermerk zu unterzeichnen und alle für die Durchführung des Vergabeverfahrens und den Abschluss des Bauvertrages erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Begründung:

Der Abwasserzweckverband Gramme-Vippach hat die hoheitliche Aufgabe das Abwasserbeseitigungskonzept umzusetzen, hier ist vorgesehen das alle Grundstücke an das öffentliche Trennsystem angeschlossen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

HH-Stelle 70000.94040

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 14

davon anwesend: 11 

Ja-Stimmen: 11 

Nein-Stimmen: 0 

Stimmenthaltungen: 0 

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 30 Abs. 4 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Es wurden keine zu veröffentlichenden nicht öffentlichen Beschlüsse gefasst.

Großrudestedt, den 8. Juni 2026

gez. Rudloff

Verbandsvorsitzende