In der 19. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Ollendorf am 25. Juni 2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Niederschrift im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 01/19/2026
Nachträgliche Zustimmung zum 1. Nachtrag, Errichtung Wärmenetz Sportanlagen, Großmölsener Str.120, 99198 Ollendorf
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf im öffentlichen Teil seiner 19. Sitzung am 25. Juni das Folgende beschlossen:
Finanzielle Auswirkungen:
HH Stelle: 56000.94010
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 02/19/2026
Ermächtigung des Bürgermeisters Ermächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung des Trägerschaftsvertrages zur Betreibung der Kindertageseinrichtung „Bummi“ durch den ASB Kreisverband Sömmerda e. V.
Auf Grundlage des § 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), hat der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf im öffentlichen Teil seiner 19. Sitzung am 25. Juni das Folgende beschlossen:
| 1. | Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage beigefügten Entwurf des Trägerschaftsvertrages zwischen der Gemeinde Ollendorf und dem ASB Kreisverband Sömmerda e. V. über den Betrieb der der Kindertageseinrichtung „Bummi“ in der vorliegenden Fassung zu. |
| 2. | Der Bürgermeister wird hiermit ermächtigt und beauftragt, den Trägerschaftsvertrag in der vorliegenden Fassung - sowie etwaige redaktionelle Änderungen, die den Inhalt nicht wesentlich verändern - im Namen der Gemeinde zu unterzeichnen und alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Erklärungen abzugeben. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)
Ollendorf, den 26. Juni 2026
gez. Reifarth
Bürgermeister