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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 11. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue am 1. Juli 2026 gefassten Beschlüsse

 

In der 11. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue am 01. Juli 2026 wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 29 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBI. S. 194) i. V. m. § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils geltenden Fassung, öffentlich bekannt gemacht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Niederschrift im Rahmen der nächsten Verbandsversammlung.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. 01/11/2026

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grundlage des § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue im öffentlichen Teil ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 das Folgende beschlossen:

1.

Die Verbandsversammlung stellt den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2023 fest.

2.

Soweit eine Einzelgenehmigung noch nicht vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung dieser außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.

3.

Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 4

davon anwesend: 4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 30 Abs. 4 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss Nr. 02/11/2026

Entlastung des Verbandsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grundlage des § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue im öffentlichen Teil ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 beschlossen, den Verbandsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 4

davon anwesend: 4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 30 Abs. 4 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss Nr. 03/11/2026

Gewinnfeststellung 2023 und Gewinnverwendung

Auf Grundlage des § 31 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der aktuell gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue im öffentlichen Teil ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 das Folgende beschlossen:

1.

Der Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 13.126,45 EUR wird festgestellt.

2.

Der Gewinn nach Ziffer 1 wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 4

davon anwesend: 4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 30 Abs. 4 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss Nr. 04/11/2026

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grundlage der § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der jeweils gültigen Fassung. hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue im öffentlichen Teil ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 das Folgende beschlossen:

1.

Die Verbandsversammlung erlässt zur Haushaltsführung für das Jahr 2026 die vorgelegte Haushaltssatzung.

2.

Die Satzung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach wird beauftragt, die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 4

davon anwesend: 4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 30 Abs. 4 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss Nr. 05/11/2026

Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026

Auf Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue im öffentlichen Teil ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 das Folgende beschlossen:

1.

Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2029.

2.

Der Wirtschaftsplan ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach wird beauftragt, den Wirtschaftsplan der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 4

davon anwesend: 4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 30 Abs. 4 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

nicht öffentlicher Teil:

(Gemäß § 29 Abs. 4 ThürKGG i. V. m. § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft die Gemeinschaftsversammlung. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)

Es wurden keine zu veröffentlichenden Beschlüsse gefasst.

Großrudestedt, den 2. Juli 2026

Manfred Bode

Verbandsvorsitzender