Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Auslegung der Bestands- und Potenzialanalyse der kommunalen Wärmeplanung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

Beteiligung der Öffentlichkeit analog § 3 Abs. 1 BauGB

Die Kommunale Wärmeplanung dient der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gramme-Vippach als Fahrplan und Entscheidungsgrundlage, um die zukünftige Wärmeversorgung und Gemeindeentwicklung nachhaltig zu gestalten.

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach hat in ihrer Sitzung am 12. August 2025 die Aufstellung und Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beschlossen und die Vergabe am 13.08.2025 an ein externes Ingenieurbüro getätigt.

Die während der Projektphase erlangten Auswertung zu den folgenden Projektbestandteilen sind auszulegen:

Bestandsanalyse

Potenzialanalyse

Zielszenarien

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch die Auslegung des Planentwurfs der kommunalen Wärmeplanung mit Begründung in der Zeit vom

17.08.2026 bis 21.09.2026

für die Projektphase Bestandsanalyse und Potenzialanalyse

im Standort Schloßvippach der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, Zimmer 22, während der Sprechzeiten

montags

9.00 - 12.00

dienstags

9.00 - 12.00

donnerstags

9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr

freitags

09.00 - 12.00 Uhr.

Auf Wunsch werden auch Termine zu anderen Zeiten nach Absprache unter Telefon 036371/ 540-24 vereinbart. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse https://www.gramme-vippach.de/Aktuelles eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen aus Ausarbeitungsstand bei Frau Keilholz eingereicht bzw. im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.

Schloßvippach, den 17.07.2026