In der 10. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kleinmölsen am 9. Juli 2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, öffentlich bekannt gemacht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Niederschrift im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 01/10/2026
Genehmigung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2025
vertagt
Beschluss Nr. 02/10/2026
Erste Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
der Gemeinde Kleinmölsen
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S.127), hat der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 9. Juli 2026 das Folgende beschlossen:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt die Erste Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Kleinmölsen vom 23. Juni 2021 nach der diesem Beschluss beigefügten Anlage. |
| 2. | Die GeschO tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 7
(davon 2 Sitze nicht besetzt)
davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 03/10/2026
Beratung und Beschlussfassung über die zukünftige Verteilung des Amtsblatts (Umsetzung ab 01.01.2027)
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere die Regelungen über die Aufgaben des Gemeinderats hat der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 09. Juli 2026 das folgende beschlossen:
Sachlage:
Das Amtsblatt wird bislang über die Deutsche Post an die Haushalte verteilt. Da es in den letzten Monaten vermehrt zu Nichtzustellungen des Amtsblatts kam, wurden in der Gemeinschaftsversammlung am 23. Juni 2026 alle Bürgermeister darüber informiert, dass es nun auch andere Möglichkeiten zur Zustellung gibt. Ab dem 01.01.2027 soll die Verteilung auf ein Neues, vom Gemeinderat festzulegendes Modell umgestellt werden.
Zur Entscheidung stehen folgende Varianten:
Variante A - Weiterhin Verteilung über die Deutsche Post
Die Verteilung erfolgt wie bisher per Postzustellung.
Die Gemeinde trägt künftig die Verteilkosten vollständig selbst.
Laut Angebot betragen diese aktuell 108,50 € netto pro 1.000 Exemplare, Verteilkosten eingeschlossen. In der Gemeinde bestehen 184 Haushalte.
Berechnung je Ausgabe:
Bei 12 Ausgaben pro Jahr handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 239,40 Euro.
Variante B - Eigenverteilung / Auslegung durch die Gemeinde
Die Deutsche Post wird nicht mehr mit der Zustellung beauftragt.
Die Verteilung erfolgt z. B.:
Die Umstellung soll erst ab 01.01.2027 wirksam werden.
Die Entscheidung sollte sowohl die rechtlichen Anforderungen an Bekanntmachungen als auch die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die gewünschte Informationsstrategie der Gemeinde berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinmölsen beschließt die Festlegung des Verteilmodells ab 01.01.2027
Variante A
Das Amtsblatt wird ab dem 01.01.2027 weiterhin durch die Deutsche Post an die Haushalte zugestellt. Die hierfür entstehenden Verteilkosten in derzeitiger Höhe von 108,50 € netto pro 1.000 Exemplare (entspricht ca. 19,95 € netto je Ausgabe für 184 Haushalte) werden von der Gemeinde getragen.
Variante B Das Amtsblatt wird ab dem 01.01.2027 nicht mehr durch die Deutsche Post zugestellt. Die Verteilung erfolgt durch die Gemeinde über einen stummen Verteiler bzw. durch Auslegung im Bürgerhaus und ggf. weiteren öffentlichen Einrichtungen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 7
(davon 2 Sitze nicht besetzt)
davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Auf der Grundlage des § 38 Abs. 1 der ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat.
Kleinmölsen, den 10. Juli 2026
gez. Zur
Bürgermeister