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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 19. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eckstedt am 13. Juli 2026 gefassten Beschlüsse

In der 18. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eckstedt am 13. Juli 2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, öffentlich bekannt gemacht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Niederschrift im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach am Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. 01/19/2026

Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben bei Haushaltsstelle 46400.71800

Auf Grundlage des § 58 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) hat der Gemeinderat der Gemeinde Eckstedt im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 13. Juli 2026 das Folgende beschlossen:

1.

Die bei der Haushaltsstelle 46400.71800 entstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 19.320,37 € werden genehmigt.

Die Summe der überplanmäßigen Ausgaben setzt sich wie folgt zusammen:

 

a)

aus dem Überschuss in Höhe von 7.834,00 € aus der Abrechnung der Kindertagesstätte für das Jahr 2024, vgl. Anlage 1,

 

b)

aus der Nachforderung in Höhe von 27.154,37 € aus der Abrechnung der Kindertagesstätte für das Jahr 2025, vgl. Anlage 2.

Der Betrag der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 19.320,37 € ergibt sich damit aus der Verrechnung des Überschusses aus 2024 mit der Nachforderung aus 2025.

2.

Die Deckung der unter Ziffer 1 benannten überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch die Entnahme aus der Rücklage.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9

davon anwesend: 8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Auf Grundlage des § 38 Abs. 1 ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

nicht öffentlicher Teil:

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)

Es wurden keine zu veröffentlichenden Beschlüsse gefasst.

Eckstedt, den 14. Juli 2026

gez. Schnabel 

Bürgermeisterin