Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 1/2023
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Friedhofsverwaltung

Werte Besucher der Stelenanlage des Friedhofes OT Schlotheim,

es wurde mehrfach durch die Friedhofsverwaltung festgestellt, dass das Ablegen von Blumengebinden und Grabschmuck den zulässigen Umfang weit überschreitet.

Ich möchte auf die derzeit gültige Friedhofsatzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hinweisen.

§ 19

Pflegefreie Urnengrabstätten

(4) Jegliche Bepflanzung oder Gestaltung ist nicht gestattet. Das Niederlegen von Trauergrüßen ist wie folgt zulässig:

a)

ein Blumengebinde/-gesteck mit einem Durchmesser von höchstens 0,30 m und einem Grablicht mit einem Durchmesser von höchstens 0,15 m oder

b)

eine Pflanzschale mit einem Durchmesser von höchstens 0,30 m und einem Grablicht mit einem Durchmesser von höchstens 0,15 m.

(5) Verwelkte Blumen, Kränze und Pflanzschalen werden im Ermessen des Friedhofpersonals entfernt.

Ich bitte um Einhaltung der Vorschriften.

M. Eckardt

Friedhofsverwaltung