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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Beschlüsse

Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

In der 26. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 11.12.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

338/26/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestätigt die Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 11. Dezember 2023 in Bothenheilingen.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

339/26/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschrift der 23. Stadtratssitzung vom 11.09.2023.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

340/26/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, dass im Jahr 2024 alle bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode stattfindenden öffentlichen Stadtratssitzungen und die konstituierende Sitzung des neuen Stadtrats (öffentlicher Sitzungsteil) aufgezeichnet und im Nachgang der jeweiligen Sitzung auf der Internetseite der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zum Abruf zur Verfügung gestellt werden.

Die Veröffentlichung der Videoaufzeichnung erfolgt unter folgenden Maßgaben:

  1. Von allen Abgeordneten ist eine „Informierte Einwilligungserklärung“ vor jeder Stadtratssitzung einzuholen.
  2. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte kann jedes Stadtratsmitglied verlangen, dass derartige Aufnahmen während seines mündlichen Vortrags abgestellt werden.
  3. Die Kameraposition ist so festzulegen, dass nur das jeweilige Stadtratsmitglied am Rednerpult und das Präsidium neben dem Rednerpult aufgezeichnet werden.
  4. Für Redebeiträge in der Einwohnerfragestunde ist von dem jeweiligen Bürger ein schriftliches Einverständnis zur Übertragung seines Redebeitrages als Film-, Bild- und Tonaufzeichnung einzuholen. Liegt kein Einverständnis vor, erfolgt keine Aufzeichnung des Beitrags.
  5. Soll Mitarbeitern der Verwaltung, Sachverständigen oder Personen, die zu bestimmten Tagesordnungen Erläuterungen vornehmen, das Rederecht erteilt werden, so ist im Vorfeld ein schriftliches Einverständnis zur Übertragung seines Redebeitrages als Film-, Bild- und Tonaufzeichnung einzuholen.
  6. An den Sitzungen teilnehmende Bürger müssen „ausgeblendet“ werden.
  7. Die Internetübertragung der Stadtratssitzungen erfolgt über die Website der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.
  8. Es werden jeweils die zwei letzten Sitzungen auf der Internetseite der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zum Abruf zur Verfügung gestellt. Die Urheberrechte des Bild- und Tonmaterials liegen bei der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen. Eine Vervielfältigung der Übertragung ist somit nicht erlaubt.
  9. Ton- und Filmaufnahmen durch Besucher und Stadtratsmitglieder sind unzulässig.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

341/26/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die als Anlagen beigefügten Wirtschaftspläne des AWO-Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V. (Kindergarten „Seilermännchen“ in Schlotheim, Kindergarten „Arche Nouva“ in Neunheilingen“ und Kindergarten „Henriette Suchsland“ in Obermehler“) sowie des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (Kindergarten „Kleine Strolche“ in Bothenheilingen) für das Jahr 2024.

Die Zuschüsse der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen betragen an

-

den AWO-Regionalverband

Mitte-West-Thüringen e.V.  — 1.605.928 Euro

-

die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.  — 316.076 Euro.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

342/26/10/2023

Dem Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim" der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen mit Änderung des Verfahrens, Billigung des Entwurfes sowie öffentlicher Auslegung und Beteiligung der TöB zur Kenntnis gegeben.

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt in seiner Sitzung:

a)

den Wechsel des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim" der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen vom Standardverfahren nach BauGB zum beschleunigten Verfahren eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Dieser kann somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB, ohne Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und ohne zusammenfassender Erklärung nach § 10a (1) BauGB durchgeführt werden.

b)

die Billigung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim" der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen im festgesetzten Geltungsbereich sowie der Begründung nebst Anlagen in der vorliegenden Fassung.

c)

die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstraße OT Schlotheim" der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen einschließlich der Begründung nebst Anlagen sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der vorliegenden Fassung.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

343/26/10/2023

Dem Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen wird der Abschluss einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Wege- und Leitungsrecht) im OT Obermehler zur Kenntnis gegeben:

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen den Abschluss einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Absicherung eines Wegerechtes zugunsten der ATC Germany Holdings GmbH - Standort eines Funkmastes - auf dem Grundstück: Gemarkung Obermehler Flur 6 Flurstück 59 vorzunehmen.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

344/26/10/2023

Dem Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen wird der Abschluss einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Leitungsrecht + Dienstbarkeit) im OT Obermehler zur Kenntnis gegeben:

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhenbeschließt den Abschluss einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Absicherung eines Leitungsrechtes und zum Bau einer Trafostation zugunsten der TEAG Thüringer Energie AG für den - Kabelanschluss zum Funkmast - auf dem Grundstück: Gemarkung Großmehlra Flur 10 Flurstück 235/15 abzuschließen.

Der Beschluss wird mehrheitlich gefasst.

345/26/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe und Umsetzung der Baumaßnahme Rathaus Malerarbeiten und Fußbodenverlegearbeiten im Rathaus 1.OG. Die Maßnahme ist im Nachtragshaushalt 2023 eingestellt. Dem Stadtrat ist das Ergebnis der Vergabe mitzuteilen.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

346/26/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Verkauf einer bisher verpachteten Gartenfläche zum Hausgrundstück Hohenberger Straße 132 in der Gemarkung Bothenheilingen Flur 6 Flurstücke 121/5 und 121/7 mit einer Teilfläche von ca. 280 m² an Herrn Jörg Frank, Bothenheilingen. Der Käufer trägt die Kosten der Vermessung.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

347/26/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Ankauf der öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemarkung Bothenheilingen Flur 5 Flurstück 18/17 mit 146 m² von der AGN Agrargesellschaft mbH Neunheilingen.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

348/26/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die vorliegende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 zu beschließen.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

349/26/10/2023

Der Stadtrat Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Finanz- und Investitionsplan 2023 - 2027.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

350/26/10/2023

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Bauleistungen Bürgerhaus Obermehler, Fassadensanierung (Süd- und Ostseite) einschl. des Zugangs Süd, Instandsetzung Kellerdecke, u.a. für den 1. und 2. BA. Die Maßnahme ist im Haushalt 2023 eingestellt, weitere Einnahmen und Ausgaben sind im Haushalt 2024 vorgesehen. Dem Stadtrat ist das Ergebnis der Vergabe mitzuteilen.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.

gez. Alexander Blankenburg

Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen