Kinderreisepässe dürfen ab dem 01. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Alle bereits ausgehändigten Kinderreisepässe, können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokument für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind- wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
Das Gesicht von Säuglingen und Kleinstkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen" Aussehen gesprochen werden kann.
Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern kann eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.
1) Grundgebühr für einen
| • | Personalausweis |
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| Personen ab 24 Jahren: | 37,00 Euro (10 Jahre gültig) |
| Personen unter 24 Jahren: | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
| • | vorläufigen Personalausweis |
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| Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Personalausweis enthält keinen Chip und ist längstens 3 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie das Ausweisdokument sofort benötigen. | |
Für einen Reisepass wird gemäß § 15 Passverordnung immer eine Grundgebühr erhoben, die von Ihrem Alter abhängt. Für Zusatzleistungen können Zuschläge anfallen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die ab 1. Januar 2024 geltenden Kosten.
1) Grundgebühr für einen
| • | Reisepass | |
| Personen ab 24 Jahren: | 70,00 Euro (10 Jahre gültig) |
| Personen unter 24 Jahren: | 37,50 Euro (6 Jahre gültig) |
| Für die Grundgebühr erhalten Sie einen Reisepass mit 32 Seiten (internationaler Standard). Sie beantragen Ihren Reisepass im Einwohnermeldeamt an Ihrem Hauptwohnsitz. | |
| • | vorläufigen Reisepass | |
| Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Reisepass enthält keinen Chip und ist längstens 12 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie für die Reise ein Ausweisdokument sofort benötigen. | |
2) Zusätzliche Kosten
| • | für das Express-Bestellverfahren |
| Für das Express-Bestellverfahren beim Reisepass wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 Euro je Reisepass erhoben. |
| Wird die Reisepass-Bestellung bis 12:00 Uhr zum Hersteller übermittelt, liegt der Reisepass innerhalb der nächsten vier Werktage abholbereit im Einwohnermeldeamt vor. Verzögert sich die Lieferung des Reisepasses, wird Ihnen der Express-Zuschlag zurückerstattet. |
3) Beantragung am Hauptwohnsitz in Deutschland
| Leistung | Zusätzliche Kosten | Personen ab 24 Jahren Summe | Personen unter 24 Jahren Summe |
| Reisepass (internationaler Standard) | - - - | 70,00 Euro | 37,50 Euro |
| Reisepass im Express- Bestellverfahren | 32,00 Euro | 102,00 Euro | 69,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass | - - - | 26,00 Euro | 26,00 Euro |
Bei Beantragung der jeweiligen Ausweisdokumente müssen die Antragsteller persönlich im Einwohnermeldeamt vorstellig werden, falls dieser unter 18 Jahre ist, in Begleitung von den gesetzlichen Vertretern (siehe unten).
| • | Personalausweis (Fertigstellung ab Antragsstellung ca. 2 - 3 Wochen) |
| Personen unter 24 Jahren: (nur in Ausnahmefällen) | - | alter Personalausweis oder Geburtsurkunde |
| - | 1 biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr) |
| - | Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten |
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| (ab 16 Jahre reicht die Zustimmung eines Sorgeberechtigten) |
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| oder Negativbescheinigung vom Jugendamt |
| Personen ab 24 Jahren: | - | alter Personalausweis oder Geburtsurkunde |
| - | 1 biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr) |
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| • | vorläufiger Personalausweis (sofortige Ausstellung) |
| Personen unter 24 Jahren: (nur in Ausnahmefällen) | - | alter Personalausweis oder Geburtsurkunde |
| - | Verlustanzeige der Polizei (falls vorhanden) |
| - | 1 biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr) |
| - | Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten |
|
| (ab 16 Jahre reicht die Zustimmung eines Sorgeberechtigten) |
|
| oder Negativbescheinigung vom Jugendamt |
| Personen ab 24 Jahren: | - | alter Personalausweis oder Geburtsurkunde |
| - | Verlustanzeige der Polizei (falls vorhanden) |
| - | 1 biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr) |
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| • | Reisepass (Fertigstellung ab Antragsstellung ca. 5 - 6 Wochen) |
| Personen unter 24 Jahren: | - | Personalausweis, alter Reisepass oder Geburtsurkunde |
| - | 1 biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr) |
| - | Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten oder Negativbescheinigung vom Jugendamt |
| Personen ab 24 Jahren: | - | Personalausweis, alter Reisepass oder Geburtsurkunde |
| - | 1 biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr) |
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| • | vorläufiger Reisepass (Fertigstellung ab Antragsstellung ca. 3 - 4 Werktage) |
| Personen unter 24 Jahren: | - | Personalausweis, alter Reisepass oder Geburtsurkunde |
| - | 1 biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr) |
| - | Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten oder Negativbescheinigung vom Jugendamt |
| Personen ab 24 Jahren: | - | Personalausweis, alter Reisepass oder Geburtsurkunde |
| - | 1 biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr) |
Wir bitten bei Planung einer Reise dringend um Beachtung!
Einwohnermeldeamt