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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Körner

für das Haushaltsjahr 2024

1.

Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Körner folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Nachrichtlich:

Die §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurden nicht verändert.

Körner, den 19.12.2024

gez. Niebuhr

Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates Körner, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.

Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:

1.

Mit Beschluss Nr. 13/02/2024 des Gemeinderats der Gemeinde Körner vom 26.09.2024 wurde die Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.

2.

Eingangsbestätigung: Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht

AZ. 07.3-1512-0107/24 vom 18.11.2024

Bekanntmachungshinweise:

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.11.2024 den Eingang der Satzung bestätigt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der in Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Öffentliche Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes 2024

Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2024 der Gemeinde Körner in der Zeit vom

13.01.2025 - 27.01.2025

in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachamt Finanzverwaltung, während der üblichen Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.

Körner, den 19.12.2024

Niebuhr

Bürgermeister