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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

In der 11. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 1. Dezember 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

60/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestätigt die Tagesordnung der 11. Stadtratssitzung vom 1. Dezember 2025 in Bothenheilingen.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

61/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschrift der 10. Sitzung des Stadtrates vom 20. Oktober 2025 mit einer Ergänzung.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

62/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Bauausschuss aufgrund des bindenden Vorschlags der vorschlagsberechtigten Wählergruppe „Bürgerbündnis Soziale Ordnung e.V.“ (BSO) wie folgt nachzubesetzen:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

63/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Finanzausschuss aufgrund des bindenden Vorschlags der vorschlagsberechtigten Wählergruppe „Bürgerbündnis Soziale Ordnung e.V.“ (BSO) wie folgt nachzubesetzen:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

64/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Sozialausschuss aufgrund des bindenden Vorschlags der vorschlagsberechtigten Wählergruppe „Bürgerbündnis Soziale Ordnung e.V.“ (BSO) wie folgt nachzubesetzen:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

65/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, das Einvernehmen zu folgenden in den Kindergärten in der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu erhebenden Kindergartenbeiträgen herzustellen:

ab 1. Januar 2026

ab 1. Januar 2027

In jedem 3. Jahr erfolgt eine Neuberechnung und Neufestsetzung der Elternbeiträge auf der Grundlage der durchschnittlichen Gesamtkosten.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

66/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die als Anlagen beigefügten Wirtschaftspläne des AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V. (Kindergarten „Seilermännchen“ in Schlotheim, Kindergarten „Heilinger Feldhasen“ in Neunheilingen“ und Kindergarten „Henriette Suchsland“ in Obermehler“) sowie des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (Kindergarten „Kleine Strolche“ in Bothenheilingen) für das Jahr 2026.

Die Zuschüsse der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen betragen an

-

den AWO Regionalverband

Mitte-West-Thüringen e.V.

1.842.972,70 Euro

-

den Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

218.831,00 Euro

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

67/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Einnahme des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes gem. Sachverhaltsdarstellung und beigefügter Anlage.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

68/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die vorliegende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2026.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

69/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Finanz- und Investitionsplan 2025 - 2029.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

70/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, dem Kauf von IT-Hardware und -Software von der Kommunalen Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) zu einem Gesamtpreis von 35.000 Euro zuzustimmen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

71/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die anliegende Stellungnahme zum Entwurf der Schulnetzplanung des Unstrut-Hainich-Kreises für den Zeitraum 2026/2027 bis 2030/31.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

72/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die anliegende 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

73/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die anliegende Satzung über die Verwendung des Stadtwappens, der Stadtflagge und des Dienstsiegels der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen (Wappensatzung).

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

74/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

75/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die anliegende 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen für die Legislaturperiode 2024 - 2029.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

76/11/STR/2025

Die Windpark Körner-Bothenheilingen GmbH & Co. KG hat den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach BImSchG zur Errichtung von 4 Windenergieanlagen (WEA) in den Gemarkungen Bothenheilingen und Körner gestellt.

Es befindet sich 1 Anlage im Zuständigkeitsbereich der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.

Die Antragstellerin begehrt die abschließende Genehmigung der gesamten Anlage.

Zum Vorhaben ist eine Erklärung zum gemeindlichen Einvernehmen gemäß § 36 BauGB abzugeben.

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Hinweisen/ Auflagen zu erteilen:

1.

a)

zwingende Einhaltung der Schallimmissionswerte durch Steuerung der Anlagen, um die Belastung insbesondere in den Nachtstunden für die Anwohner so gering wie möglich zu halten; betroffen ist Immissionsort A

Prüfung der Einbeziehung der Schallemissionen aus der Vorbelastung durch die Landwirtschaft Körner, der Standorte der Geflügelanlagen in Hohenbergen sowie vorhandener Wärmepumpen im Einzugsbereich der Immissionsstandorte

b)

zwingende Einhaltung der Schattenwurfdauer durch Steuerung der Anlagen (Abschaltzeiten)

2.

Die Löschwasserversorgung durch die Gemeinde ist nur im Rahmen der auf den Fahrzeugen befindlichen Löschwassermengen gesichert. Im Brandschutzkonzept (Abschnitt 12.6) sind bis auf WEA 03 andere Standorte für die WEA angegeben (siehe Punkt 1.5.1). Es ist sicherzustellen, dass das Brandschutzkonzept auch für die hier angegebenen Standorte gilt. Im Punkt 3.5 wurde auf die Stellungnahme des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza zum Löschwasser hingewiesen. Die Gemarkung Körner liegt im Verantwortungsbereich des TAZV „Notter“. Die Stellungnahme ist ebenfalls einzuholen und in das Brandschutzkonzept einzubinden. Im Brandschutzkonzept wurde ein Pendelbetrieb der Löschwasserfahrzeuge angegeben. Der Bedarf ist durch den Vorhabenträger zu ermitteln, zusätzlicher Bedarf ist im Rahmen des Objektschutzes nachzuweisen bzw. zu vereinbaren.

Der Ausbau (Art und Weise) gemeindlicher Wege ist abzustimmen.

Der Beschluss wurde in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt.

77/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Anpassung der Garagenstellplatz-Pachtverträge ab dem 01.01.2026 mit einem jährlichen Nutzungsentgelt in Höhe von 95,00 €. Das Nutzungsentgelt beinhaltet die Pacht einschließlich der Grundsteuer. Der Nutzer trägt künftig alle weiteren Betriebskosten und Unterhaltungskosten. Hiermit erfolgt eine Anpassung in Folge der Grundsteuerreform, da die Grundsteuern künftig nicht vom Pächter, sondern vom Eigentümer direkt entrichtet werden müssen.

Alle weiteren Nutzungsbedingungen der Garagenpachtverträge bleiben von dieser Beschlussfassung unberührt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

78/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den folgenden Verkauf:

Käufer:

André Schmitgen,

Hohenbergen 13, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Objekt:

Gemarkung Hohenbergen, Flur 1,

Flurstück 66 mit 1.536m²

Nutzung:

Nutzung des Gartens als Eigentumsgarten

Der Verkaufspreis ist durch den Bürgermeister auf Grundlage mindestens 50% über Bodenrichtwert zu verhandeln.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

79/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den folgenden Grundstückstausch:

Antragsteller:

Markus und Nicole Hesse,

Schlossgasse 9, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Objekt:

a)

Gemarkung Neunheilingen, Flur 11,

Teilfläche aus dem Flurstück 240/4 mit ca. 110m²

b)

Gemarkung Neunheilingen, Flur 6,

Teilfläche aus Flurstück 55/3 mit ca. 140m²

Nutzung:

a)

Vergrößerung des anliegenden Wohneigentums

(Flurstück 815)

b)

Errichtung eines Löschwasserkissens

Der Veräußerer von a), die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen trägt die Vermessungskosten.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

80/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, das Angebot zur Überlassung / Übertragung anzunehmen:

Veräußerer:

Markus und Nicole Hesse,

Schloßgasse 9, 99994 NHH OT Neunheilingen

Objekt:

Gemarkung Neunheilingen; Flur 6,

Teilfläche aus Flurstück 55/3 mit ca. 50m²

Nutzung:

auf dem Grünstreifen befinden sich die

Zufahrten der Grundstücke Molkereistraße 4a und 4b

Alle entstehenden Kosten bleiben bei der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

81/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den folgenden Verkauf:

Käufer:

Dagmar Almendinger,

An der Lehmgrube 4, 99994 NHH OT Neunheilingen

Objekt:

Gemarkung Neunheilingen, Flur 11,

Flurstück 725 mit 148m² und eine

Teilfläche aus dem Flurstück 296 mit ca.165 m²

Nutzung:

Vergrößerung des anliegenden

Eigentumsgrundstückes (Flurstück 726)

Der Käufer trägt die Vermessungskosten, der Verkaufspreis für die Grünfläche beträgt 5,00 €/m² und für die Zufahrt 15,00 €/m².

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

82/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Abschluss einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu folgenden Grundstücken:

Antragsteller:

Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“

Objekte:

Gemarkung Neunheilingen, Flur 9, Flurstück 519

Flur 11, Flurstücke 240/4, 829, 830

Vorhaben:

Begründung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die Zuwegung zum Pumpwerk/ Regenüberlaufbecken Neunheilingen im Rahmen des Neubaus des Verbandssammlers (Abwasserdruckleitung) von Neunheilingen zum Verbandssammler Kirchheilingen nach Kleinwelsbach

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

83/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, die Termine für die Sitzungen des Stadtrats, der Ausschüsse und der Ortschaftsräte gemäß anliegendem Sitzungsplan 2026 zur Kenntnis zu nehmen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

85/11/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Bekanntmachung des in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses: 84/11/STR/2025.

Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.

gez. Alexander Blankenburg

Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen