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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Marolterode

Gemeinderat Marolterode

In der 25. Gemeinderatssitzung der Gemeinde Marolterode am 8. April 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

118/25/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt in seiner Sitzung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 101/21/2023 der Gemeinde Marolterode zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage inkl. Wasserstoffproduktion am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ vom 22.09.2023.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

119/25/2024

Die TEAG Solar GmbH, Erfurt hat den Antrag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode (Aufstellungsbeschluss) gestellt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Marolterode, Flur 3,

Flurstücke: 38/8 und Teilfläche 38/4

c)

Vorhabenträger ist:

TEAG Solar GmbH

Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt

d)

Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, TEAG Solar GmbH, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt.

e)

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen

Der Beschluss wird mehrheitlich gefasst.

120/25/2024

Die TEAG Thüringer Energie AG, Erfurt hat den Antrag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode (Aufstellungsbeschluss) gestellt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Marolterode, Flur 3,

Flurstücke: 38/4

c)

Vorhabenträger ist:

TEAG Thüringer Energie AG

Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt

d)

Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, TEAG Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt.

e)

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen

Der Beschluss wird mehrheitlich gefasst.

In der 26. Gemeinderatssitzung der Gemeinde Marolterode am 19. April 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

121/25/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2024.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

122/25/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08.04.2024.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

123/25/2024

Der Bürgermeister wird mit der Vergabe der Planungsleistungen an ein Architektenbüro beauftragt. Die notwendigen Planungen sollen durch Dipl.-Ing. (FH) Architektin Alexandra Ohl vorgenommen werden.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

124/25/2024

Der Gemeinderat Marolterode beschließt die Auftragsvergabe Überdachung am Sportplatzgebäude an den günstigsten Bieter Firma Holzbau Sonntag, Volkenrodaer Weg 3a, 99994 Nottertal Heilinger Höhen, OT Schlotheim zu vergeben.

Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung beauftragt.

Die Mehrkosten werden über Spendengelder beglichen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

125/25/2024

Der Gemeinderat Marolterode beschließt die Bekanntmachung der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:

Beschluss-Nr.:

123/26/2024 Top 1

Beschluss-Nr.:

124/26/2024 Top 2

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Die gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung können zu den Dienstzeiten im Hauptamt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.

Haase

Bürgermeister