In der 22. Gemeinderatsitzung der Gemeinde Körner am 11. April 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
227/22/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
228/22/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2024.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
229/22/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt die Auftragsvergabe und Umsetzung der Baumaßnahme Farbanstrich der Fassade Lindenweg 1-9, Körner an den wirtschaftlichsten Bieter (Maler GmbH Drei Schilde, Mühlhausen). Die Maßnahme ist im Haushalt 2024 eingestellt. Der Haushaltsansatz wird überschritten.
Die Mehrkosten werden über die Rücklagen ausgeglichen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
230/22/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe und Umsetzung der Baumaßnahme Flutlichtanlage am Sportplatz Körner.
Die Maßnahme ist im Haushalt 2024 eingestellt.
Dem Gemeinderat ist das Ergebnis der Vergabe mitzuteilen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
231/22/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die Anschaffung einer Mobilen Bühne.
Dem Gemeinderat ist das Ergebnis der Vergabe mitzuteilen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
232/22/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für das Spielgerät „Schiffchen“ für den Kindergarten Körner.
Die Maßnahme ist im Haushalt 2024 eingestellt.
Dem Gemeinderat ist das Ergebnis der Vergabe mitzuteilen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
233/22/2024
Der Gemeinderat Körner stimmt der Übertragung des Erbbaurechtes von dem bisherigen Erbbauberechtigten dem Senioren- und Familienzentrum „Deutsches Haus“ e. V. an den neuen Erbbauberechtigten dem „Naturfreunde Deutschlands“, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Landesverband Thüringen e. V. zu. Alle inhaltlichen Vereinbarungen des Erbbaurechtsvertrages bleiben unverändert erhalten.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung können zu den Dienstzeiten im Hauptamt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.
Niebuhr
Bürgermeister