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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Marolterode

Haushaltssatzung

der Gemeinde Marolterode

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Marolterode folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

498.700,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

47.624,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 — 

 — 

301 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

 — 

405 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 83.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Marolterode, den 16.04.2024  —  (Siegel)

Gemeinde Marolterode

Haase

Bürgermeister

Bekanntmachung der

Haushaltssatzung der Gemeinde Marolterode

Die Haushaltssatzung 2024 wird hiermit bekannt gemacht:

Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 09.04.2024 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Entsprechend § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO wird die Eingangsbestätigung zur Haushaltssatzung erteilt. Vor der öffentlichen Bekanntmachung ist die Satzung vom Bürgermeister auszufertigen. Der Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Marolterode liegen in der Zeit vom

17.05.2024 - 24.05.2024

in der Stadtverwaltung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachbereich Finanzen während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1.

Haase

Bürgermeister