| Hier: | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
| Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 (1) BauGB |
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 10.03.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Windpark Neunheilingen“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, OT Neunheilingen gefasst. In der Stadtratssitzung am 10.03.2025 wurde der Vorentwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
In der Gemarkung Neunheilingen soll ein Windpark errichtet werden, welcher nördlich der Ortslage Neunheilingen, östlich der Ortslage Issersheilingen und südlich der Ortslage Marolterode gelegen ist.
Das Gebiet schließt sich an den bereits bestehenden Windpark Kirchheilingen an. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 442,70 ha.
Die Errichtung eines Windparks mit Windenergieanlagen im Außenbereich ist kein nach § 35 BauGB privilegiertes Bauvorhaben und bedarf einer Bauleitplanung.
Der aktuelle Raumordnungsplan Nordthüringen aus dem Jahr 2012 weist diese Fläche nicht als Vorranggebiet für Windkraft aus, hier ist eine Vorrangfläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Auch im Änderungsentwurf 2022 gibt es keine geänderte Darstellung. Abhilfe soll hier mittels eines Zielabweichungsverfahrens erzielt werden. Die Voraussetzungen hierfür wurden im Baugesetzbuch und im Thüringer Landesplanungsgesetz geschaffen.
Das Projekt trägt nachhaltig dazu bei, das Erreichen der Klimaziele zu unterstützen sowie die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien voranzubringen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Windpark Neunheilingen“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, OT Neunheilingen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 19.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025
unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:
https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/bekanntmachungen/aemtermitteilungen/planverfahren-zur-auslegung-des-vorentwurfes-des-bebauungsplanes-windpark-neunheilingen-der-stadt-nottertal-heilinger-hoehen
Weiterhin können die Unterlagen von jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit
vom 19.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025
in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Bauamt, Markt 1 in 99994 Nottertal-Heilinger Höhen während folgender Sprechzeiten eingesehen werden:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (per Email, Fax, postalisch etc.) oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, welche elektronisch abgegeben werden sind an folgende E-Mail-Adresse unter Angabe des Planverfahrens zu richten:
post@stadt-nhh.de
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird zudem darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Anlage: Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich
Nottertal-Heilinger Höhen, den 06.05.2025
A. Blankenburg
Bürgermeister