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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Stadtrat Nottertal-Heilinger Höhen

In der 7. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

am 5. Mai 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

18/07/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestätigt die Tagesordnung der 7. Stadtrats-sitzung vom 5. Mai 2025 in Bothenheilingen.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

19/07/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschrift der 5. Sitzung des Stadtrates vom 27. Januar 2025.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

20/07/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen nimmt die Abwägung der zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstr. OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Abwägung der zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstr. OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach pflichtgemäßer Prüfung.

Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls (siehe Anlage) und liegen der Verfahrensakte bei. Die Beteiligten sind über das Abwägungsergebnis zu unterrichten.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

21/07/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen nimmt die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstr. OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zur Kenntnis und beschließt in seiner Sitzung:

a)

Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstr. OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen (Fassung April 2025), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen.

b)

Die Begründung (Fassung April 2025) (Teil C) wird nebst den Anlagen (Auswirkungsanalyse und Schalltechnisches Gutachten) gebilligt.

c)

Die Hinweise (Teil der Planzeichnung) sind bei der weiteren Umsetzung zu beachten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung zu beantragen und die Genehmigung / den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben, Ort und Zeiten der Möglichkeit der Einsichtnahme sind anzugeben.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch gemäß §10a Abs. 2 BauGB in das Internet eingestellt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

22/07/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen übersteigt.

Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET zu übertragen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird die Ermächtigung des Bürgermeisters empfohlen, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.

Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

23/07/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Beschluss Nr.: 329/25/10/2023 vom 6. November 2023 zum Verkauf des Grundstücks Sondershäuser Straße 26 im OT Schlotheim, an Frau Jessika Raschka, aufzuheben.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

24/07/STR/2025

Dem Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen wird der Kaufantrag für die Liegenschaft Sondershäuser Straße 26 im OT Schlotheim zur Kenntnis gegeben.

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Verkauf der Liegenschaft Sondershäuser Straße 26, OT Schlotheim.

Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Schlotheim, Flur 1, Flurstück 959/328, mit einer Größe von 123 m². Der Verkauf erfolgt an folgenden Bieter: Eigentümergemeinschaft Herold, Christoph Herold und Philipp Herold, Pfarrer-Bonhoeffer-Straße 8a, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

26/07/STR/2025

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Bekanntmachung des in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses: 25/07/STR/2025.

Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.

gez. Alexander Blankenburg

Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen