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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Ausschreibung zur Verpachtung von gemeindeeigenen Acker- und Grünlandflächen

in den Gemarkungen, Schlotheim, Hohenbergen und Issersheilingen

Die zu verpachtenden Flächen befinden sich in den

Gemarkungen Schlotheim, Hohenbergen und Issersheilingen.

Die Ausschreibung erfolgt mit dem Ziel der Verpachtung an

ortsansässige haupterwerbsmäßige Landwirte.

Die bestehenden Pachtverträge wurden zum 30. 06.2025 gekündigt.

Die zur Verpachtung stehenden Flächen sind in Lose verteilt.

Es werden nur vollständig ausgefüllte Angebote gewertet.

Die Pachtverträge beginnen am 01.10.2026.

1. Pachtlose

Die Gesamtfläche Grünland: 12,337 ha ist aufgeteilt in 3 Lose:

LOS 1:

4,6939 ha

(Flächen in der Gemarkung Hohenbergen, Flur 1, 2, 4, 5)

LOS 2:

3,6025 ha

(Flächen in der Gemarkung Hohenbergen, Flur 3, 4, 6)

LOS 2:

2,5256 ha

(Flächen in der Gemarkung Schlotheim, Flur 8, 10 und 11)

LOS 3:

1,5150 ha

(Flächen in der Gemarkung Issersheilingen Flur 1)

Sämtliche Flurstücke sind in der Anlage LOS-weise zusammengefasst.

Jeder Bieter hat die Möglichkeit über das Internet-Portal: Thüringen Viewer jede einzelne Fläche anzusehen. Eine weitere Kartengrundlage wird nicht ausgehändigt.

Pachtdauer: 

langfristige Verpachtung auf 12 Jahre mit einer Pachtzinsanpassung nach Ablauf von 6 Pachtjahren in Höhe von 5 %.

Gebühren/Beiträge:

Der Pächter trägt die auf der Pachtsache ruhenden Lasten wie die Grundsteuer sowie die Abgaben zur Berufsgenossenschaft, zu Jagdgenossenschaften sowie zu Wasser- und Bodenverbänden.

Pflege von Wegen und Gräben:

Der Pächter ist verpflichtet, die an seine bewirtschafteten Flächen angrenzenden Wege und Gräben nach Maßgabe der Gemeinde zu pflegen.

2. Hinweise zur Erstellung des Gebotes:

Das Pachtangebot muss inhaltlich vollständig sein. Fehlende Angaben und Unterlagen können zum Ausschluss des Gebotes führen.

Die ausgedruckten Gebotsseiten sind handschriftlich auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

Teil des Gebotes ist die abgefragte Betriebsbeschreibung mit den zusätzlichen

Erläuterungen.

3. Ausschreibungsbedingungen:

Beauftragte Behörde ist die:

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Bauamt, Frau Rechner-Lucas

Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen.

Auskünfte werden nur zu den Sprechzeiten erteilt.

Haftungsausschluss:

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.

Datenermittlung:

Die Ermittlung der angegebenen Nutzflächen ist anhand der Grundbucheintragungen und nach Prüfung der Flächenbewirtschaftung im Internetportal GEOPROXY erfolgt.

Abgabe des Gebotes:

  • Ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe im Haupt- oder Nebenerwerb sind berechtigt, Gebote abzugeben.
  • Die Gebote müssen zum Schlusstermin spätestens am 12.06. 2026 bis 12.00 Uhr bei der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich eingegangen sein.
  • Nebengebote sind nicht zugelassen.
  • Die elektronische Gebotsabgabe ist nicht zugelassen.
  • Das Gebotsschreiben nebst Anlagen, ist ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben in einen verschlossenen Umschlag bis zum Schlusstermin an die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen einzusenden oder dort abzugeben.
  • Der Umschlag ist außen mit der Formulierung: Angebotsabgabe Neuverpachtung Weideflächen in fetter Druckschrift zu versehen.

Auf dem Umschlag ist die vollständige Anschrift des Bieters anzugeben.

  • Das Gebot kann auf ein LOS oder auf mehrere LOSE abgegeben werden.
  • Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie vollständig ausgefüllt, unterzeichnet sowie wenn alle erforderlichen Anlagen vorhanden sind.

Auswertung der Gebote:

Die Auswertung der Angebote erfolgt durch die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen. Eine Kontaktaufnahme mit den Bietern erfolgt nur, wenn dies zur Klärung des Gebotes erforderlich ist.

Bieter auszuschließender Angebote werden benachrichtigt.

Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen abgeleitet werden.

Zuschlagsentscheidung:

Die Verpachtungsentscheidung erfolgt durch Beschlussfassung der Gemeinderäte Hohenbergen, Schlotheim und Issersheilingen, die Bearbeitung wird von der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen erledigt.

Der Zuschlag wird schriftlich erteilt. Nicht berücksichtigte Bieter werden schriftlich informiert.

Bei gleicher Bewertung von zwei Geboten sowie der Würdigung der eingereichten Unterlagen, erhält der Betrieb gegenüber einem Mitbewerber den Vorrang, der die Erwartung einer künftigen Gewerbesteuer annehmen lässt.

Die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen behält sich vor, von den vorstehenden Hinweisen abzuweichen oder diese zu ergänzen. Ansprüche Dritter, die sich hierauf gründen, sind ausgeschlossen.

Die Gemeinden Issersheilingen, Schlotheim und Hohenbergen sind nicht verpflichtet, sich für das gesamtwirtschaftlichste oder höchste oder ein anderes Gebot zu entscheiden.

Die Interessenten können sich die Angebotsunterlagen in der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu den Sprechzeiten abholen bzw. per Mail beantragen.