Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Marolterode folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 479.823,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 50.326,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 79.900,00 € festgesetzt.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden in einer separaten Hebesatz-Satzung festgehalten.
Die Werte der Hebesätze lauten darin wie folgt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | — 301 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 405 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
Marolterode, den 20. Mai 2025 — (Siegel)
gez. Haase
Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Marolterode, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.
Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:
| 1. | Mit Beschluss Nr. 26/06/2025 des Gemeinderates der Gemeinde Marolterode vom 11. April 2025 wurde die Haushaltssatzung beschlossen. |
| 2. | Eingangsbestätigung: Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht |
| AZ. 07.3-1512-0035/25 vom 8. Mai 2025 |
Bekanntmachungshinweise:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 8. Mai 2025 den Eingang der Satzung bestätigt. Die vorzeitige Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wird ausdrücklich zugelassen. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Marolterode unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der in Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2025:
Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Marolterode in der Zeit vom
| 2. Juni 2025 bis 16. Juni 2025 |
in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachamt Finanzverwaltung, während der üblichen Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschluss-fassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.
Marolterode, den 20. Mai 2025
gez. Haase
Bürgermeister