In der 8. Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Bothenheilingen am 6. Mai 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
15/08/BOH/2026
Der Ortschaftsrat Bothenheilingen bestätigt die Tagesordnung der 8. Ortschaftsratssitzung vom 6. Mai 2026 in Bothenheilingen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
16/08/BOH/2026
Der Ortschaftsrat Bothenheilingen bestätigt die Niederschrift der 7. Sitzung des Ortschaftsrates vom 5. Februar 2026.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
17/08/BOH/2026
Die AGN Agrargesellschaft mbH Neunheilingen hat den Antrag zur Änderung der Biogasanlage Bothenheilingen nach BImSchG gestellt.
Die Anlage befindet sich in der Gemarkung Bothenheilingen, Flur 5, Flurstück 86/9.
Die bisherigen Zeltdachkonstruktionen des Fermenters der Anlagenlinie 1 sowie des Fermenters und des Gärrestelagers der Anlagenlinie 2 werden durch Tragluftdächer ersetzt.
Damit verbunden ist eine Erhöhung der Lagerkapazität des Biogases.
Diese Lagerkapazität wird von 3,87 t auf 13,54 t erhöht.
Der Bereich der Anlagenlinie 2 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Bothenheilingen“. Die zulässige Höhe für bauliche Anlagen wurde mit 12,00m über OK Gelände bis OK Dach festgelegt. Die Höhe vom Fermenter der Anlagenlinie 2 ist künftig mit 12,71m über Gelände und der Gärrestespeicher ist künftig mit 13,43 m über OK Gelände geplant.
Der Ortschaftsrat Bothenheilingen empfiehlt, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sowie die Zustimmung zum Antrag auf Ausnahme zu den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Bothenheilingen“ in Bezug auf die Höhe der baulichen Anlagen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Thomas Schulz
Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Bothenheilingen