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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 in der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

A. Wahl der Ortschaftsbürgermeister

1. Ortschaft Bothenheilingen

1.1

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

1.2

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

1.3

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Thomas Schulz

Er ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Bothenheilingen gewählt.

2. Ortschaft Hohenbergen

2.1

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

2.2

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

2.3

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Harald Dlouhy

Er ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Hohenbergen gewählt.

3. Ortschaft Issersheilingen

3.1

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

3.2

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

3.3

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Markus Bohn

Er ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Issersheilingen gewählt.

4. Ortschaft Kleinwelsbach

4.1

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

4.2

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

4.3

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Lars Fischer

Er ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Kleinwelsbach gewählt.

5. Ortschaft Mehrstedt

5.1

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

5.2

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

5.3

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Mörstedt, Hagen

Er ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Mehrstedt gewählt.

6. Ortschaft Neunheilingen

6.1

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

6.2

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

6.3

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Sandro Seeländer

Er ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Neunheilingen gewählt.

7. Ortschaft Obermehler

7.1

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

7.2

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

7.3

Da bei der Wahl am 26. Mai 2024 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 9. Juni 2024 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zwischen Alfons Burhenne - 157 Stimmen - und Heiko Willfahrt (Zukunft Landgemeinde e.V.) - 140 Stimmen - eine Stichwahl statt.

Scheidet einer dieser beiden Bewerber vor der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit aus, findet die Stichwahl nicht statt; dann ist die Wahl zu wiederholen.

8. Ortschaft Schlotheim

8.1

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

8.2

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

8.3

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Marcus Handwerk

Er ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Schlotheim gewählt.

B. Hinsichtlich der vorstehenden Wahlergebnisse, bei denen keine Stichwahl stattfindet, gilt Folgendes:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, 99974 Mühlhausen, Lindenhof 1, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 29. Mai 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen