Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 in der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Wahl des Stadtrats der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 folgendes Wahlergebnis (Verhältniswahl) festgestellt:

2.

Stimmen der Bewerber:

3.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, 99974 Mühlhausen, Lindenhof 1, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 29. Mai 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen