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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Marolterode

Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kircheilingen“

hier: Bekanntmachung der Billigung und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode hat in seiner Sitzung am 13.06.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ mit Beschluss Nr.: 31/07/2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 38/4 (tlw.) und 38/8 (tlw.) der Gemarkung Marolterode, Flur 3.

Wesentliches Ziel der Planung:

Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage am Standort es ehemaligen Gasspeichers Kirchheilingen.

Hierdurch wird ein bereits genutztes Gebiet einer Nachnutzung zugeführt und die Inanspruchnahme weiterer Flächen vermieden. Das Plangebiet wird im wesentlichen als Sondergebiet „PV-FFA“ festgesetzt. Im Zuge dessen wird es möglich sein, das Plangebiet innerhalb der Baugrenze mit Solarmodulen zu überbauen. Weiterhin sollen bereits versiegelte Flächen innerhalb des Plangebietes entsiegelt werden.

Für das weitere Verfahren sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierfür wurde der vorliegende Entwurf (Stand 13.06.2025) gebilligt.

Der Entwurf umfasst die Planzeichnung, die Begründung samt Umweltbericht, den Vorhaben- und Erschließungsplan, die Biotopübersicht sowie seine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung samt Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich aller Anlagen und den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen ist verfügbar und wird im Zeitraum

vom 30.06.2025 bis einschließlich 04.08.2025

unter folgender Internetadresse: https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/bekanntmachungen/aemtermitteilungen/veröffentlicht.

Weiterhin können die Unterlagen von jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit

vom 30.06.2025 bis einschließlich 04.08.2025

in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Bauamt, Markt 1 in 99994 Nottertal-Heilinger Höhen während folgender Sprechzeiten eingesehen werden:

Ort:

Bauamt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen,

Markt 1, 9994 Nottertal-Heilinger Höhen

Montag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache (036021/98214) möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (per Email, Fax, postalisch etc.) oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, welche elektronisch abgegeben werden sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten:

post@stadt-nhh.de

Während der Veröffentlichung stehen folgende umweltrelevante Informationen zur Verfügung:

1.

Umweltbericht

1.1.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter:

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

Boden,

Fläche,

Wasser,

Klima/Luft,

Landschaft und Erholung

Mensch

Kultur und sonstige Sachgüter

1.2.

Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich festgestellter erheblicher Umweltauswirkungen

1.3.

Eine naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes

2.

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie Fledermaus- und Vogelgutachten

3.

Umweltrelevante Stellungnahmen

3.1.

Stellungnahme des Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis mit Bezug auf die Schutzgüter: Arten und Lebensgemeinschaften, Klima, Landschaftsbild, Schutzgebiete, Boden, Wasser

3.2.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und ländlichen Raum mit Bezug auf die Schutzgüter: Fläche und Boden

3.3.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz mit Bezug auf die Schutzgüter: Wasser, Mensch, Boden

3.4.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie mit Bezug auf die Schutzgüter: Kultur und sonstige Sachgüter

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird weiterhin auf folgendes hingewiesen: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Übersichts- und Lageplan

gez. Haase

Bürgermeister