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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 13/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

In der 13. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 8. Juni 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

99/13/STR/2026

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestätigt die Tagesordnung der 13. Stadtratssitzung vom 8. Juni 2026 in Neunheilingen:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

100/13/STR/2026

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Bürgermeister zur Aufnahme des Kredits aus dem Sonderprogramm der Thüringer Aufbaubank gemäß dem Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 bis 2029 (ThürKIpG) i.H.v. insgesamt 1.522.180 Euro zu ermächtigen und zum Abruf der Mittel zwecks Finanzierung der Umsetzung der Maßnahmen gemäß Haushaltsplan 2026 sowie dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

101/13/STR/2026

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die anliegende 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

102/13/STR/2026

Die AGN Agrargesellschaft mbH Neunheilingen hat den Antrag zur Änderung der Biogasanlage Bothenheilingen nach BImSchG gestellt.

Die Anlage befindet sich in der Gemarkung Bothenheilingen, Flur 5, Flurstück 86/9.

Die bisherigen Zeltdachkonstruktionen des Fermenters der Anlagenlinie 1 sowie des Fermenters und des Gärrestelagers der Anlagenlinie 2 werden durch Tragluftdächer ersetzt.

Damit verbunden ist eine Erhöhung der Lagerkapazität des Biogases.

Diese Lagerkapazität wird von 3,87 t auf 13,54 t erhöht.

Der Bereich der Anlagenlinie 2 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Bothenheilingen“. Die zulässige Höhe für bauliche Anlagen wurde mit 12,00m über OK Gelände bis OK Dach festgelegt. Die Höhe vom Fermenter der Anlagenlinie 2 ist künftig mit 12,71m über Gelände und der Gärrestespeicher ist künftig mit 13,43 m über OK Gelände geplant.

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sowie die Zustimmung zum Antrag auf Ausnahme zu den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Bothenheilingen“ in Bezug auf die Höhe der baulichen Anlagen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

103/13/STR/2026

Im Haushalt 2026 wurden für die Sanierung 1. Bauabschnitt 50.000 € eingestellt. Für die Umsetzung von Sanierungsarbeiten im Feuerwehrgerätehaus OT Schlotheim sind im Vorfeld Planungsleistungen erforderlich um die Sanierung in sinnvollen Schritten zu planen sowie den Finanzbedarf für die möglichen Bauabschnitte zu ermitteln.

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, die im Haushalt eingestellten 50.000 € zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes zu verwenden und den Bürgermeister zur Auftragsvergabe dieser Planungsleistungen zu ermächtigen. Das Ergebnis ist dem Stadtrat mitzuteilen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

104/13/STR/2026

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe und Umsetzung der Baumaßnahme Sanierung und Teilneubau Trauerhalle OT Schlotheim vorbehaltlich der Erteilung des Zuwendungsbescheides im Rahmen der Dorferneuerung. Das Gesamtinvestitionsvolumen ist mit 324.000 € veranschlagt.

Die Baumaßnahme ist im Haushalt und Finanzplan eingestellt.

Dem Stadtrat ist das Ergebnis der Vergabe mitzuteilen.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

105/13/STR/2026

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe und Umsetzung der Baumaßnahme grundhafter Ausbau der Straßen „Am Goethehain“ im OT Schlotheim vorbehaltlich der Erteilung des Zuwendungsbescheides im Rahmen der Dorferneuerung. Das Gesamtinvestitionsvolumen ist mit 1.710.000 € veranschlagt.

Die Baumaßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Trink- und Abwasserzweckverband (TAZV) „Notter“ sowie der Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (TEN) in drei Bauabschnitten stattfinden. Sie ist im Haushalt und Finanzplan eingestellt.

Dem Stadtrat ist das Ergebnis der Vergabe mitzuteilen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

106/13/STR/2026

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe und Umsetzung der Baumaßnahme grundhafter Ausbau der Straße „Schlossgasse“ OT Neunheilingen vorbehaltlich der Erteilung des Zuwendungsbescheides im Rahmen der Dorferneuerung. Das Gesamtinvestitionsvolumen ist mit 333.000 € veranschlagt. Die Baumaßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ (AZV) stattfinden und ist im Haushalt und Finanzplan eingestellt. Dem Stadtrat ist das Ergebnis der Vergabe mitzuteilen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

107/13/STR/2026

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe und Umsetzung der Baumaßnahme grundhafter Ausbau der Straße „Zum Kindergarten“ OT Bothenheilungen vorbehaltlich der Erteilung des Zuwendungsbescheides im Rahmen der Dorferneuerung. Das Gesamtinvestitionsvolumen ist mit 368.000 € veranschlagt.

Die Baumaßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ (AZV), dem Verbandswasserwerk Bad Langensalza und der Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (TEN) stattfinden und ist im Haushalt und Finanzplan eingestellt.

Dem Stadtrat ist das Ergebnis der Vergabe mitzuteilen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

108/13/STR/2026

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe und Umsetzung der Baumaßnahme Sanierung der Fassade am Sportlerheim, Am Goethehain im OT Schlotheim. Das Gesamtinvestitionsvolumen ist mit 49.000 € veranschlagt.

Für das Vorhaben ist ein Zuwendungsbescheid über das Programm LEADER eingegangen.

Dem Stadtrat ist das Ergebnis der Vergabe mitzuteilen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

109/13/STR/2026

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Erweiterung der Baumaßnahme Gemeindeschenke/ Bereich Gaststätte OT Mehrstedt sowie die Erhöhung der Ausgaben, als überplanmäßige Ausgaben.

Für die Sanierung des Fußbodens sind zusätzlich ca. 10.000 € im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich. Die Mehrausgabe soll über die Haushaltsstelle 2 7600012 94000 gedeckt werden. Hier war ebenfalls für die Gemeindeschenke Mehrstedt, die Instandsetzung eines Teilbereiches der Fassade mit Hilfe einer Förderung des LEADER Programms beabsichtigt. Die Förderung wurde nicht gewährt, die Maßnahme kann damit nicht umgesetzt werden. Der hier eingestellte Eigenanteil steht damit zur Verfügung.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

110/13/STR/2026

Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, dass bei künftigen Beschlüssen die Kosten (Summen) in die Beschlussvorlagen aufgenommen sowie in den gefassten Beschlüssen veröffentlicht werden. Dies soll im Hauptausschuss vorberaten und im Stadtrat beschlossen werden. Bei komplexen Investitionen wird im Hauptausschuss darüber befunden, ob in Einzelfällen der Einfachheit halber darauf verzichtet werden sollte.

Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.

Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.

gez. Alexander Blankenburg

Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen