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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Schöffen - Vorschlagslisten

Amtliche Mitteilung der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen

für die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

sowie die Gemeinden Körner und Marolterode

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Mühlhausen und die Strafkammern bei dem Landgericht Mühlhausen

Amtszeit: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028

Die Vorschlagslisten liegen gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit vom 14. Juli 2023 bis 21. Juli 2023 zu den üblichen Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen, Zimmer-Nr.: 202 zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Einsprüche sind an die Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen zu richten.

Apel

Verwaltungsleiter

Haupt- und Ordnungsamtsleiter