für die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
sowie die Gemeinden Körner und Marolterode
Die Vorschlagslisten liegen gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit vom 14. Juli 2023 bis 21. Juli 2023 zu den üblichen Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen, Zimmer-Nr.: 202 zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Einsprüche sind an die Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen zu richten.
Apel
Verwaltungsleiter
Haupt- und Ordnungsamtsleiter