In der 22. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 03.07.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
301/22/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestätigt die Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 3. Juli 2023 in Schlotheim.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
302/22/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschrift der 20. Stadtratssitzung vom 8. Mai 2023 mit Änderungen.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
303/22/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, vor der Beschlussfassung über das Wappen der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen die Einwohnerschaft der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen über die Stadthomepage und den Heimatboten zu den sechs vorliegenden Varianten eines Wappens in einem Zeitraum von vier Wochen zu befragen und das Ergebnis der Befragung in die endgültige Beschlussfassung einfließen zu lassen. In der Befragung soll auch die Möglichkeit eingeräumt werden, sich für kein Wappen zu entscheiden, mit der Folge, dass dann weiterhin das Thüringer Landeswappen benutzt würde.
Die Beschlussfassung wird einstimmig vertagt und der Beratungsgegenstand wird an den Hauptausschuss und die Ortschaftsräte zurückverwiesen.
304/22/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die Abwägung der zum Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach pflichtgemäßer Prüfung.
Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls (siehe Anlage) und liegen der Verfahrensakte bei.
Der Beschluss wird mehrheitlich gefasst.
305/22/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt:
| a) | Die Billigung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen im festgesetzten Geltungsbereich sowie der Begründung nebst Anlagen in der vorliegenden Fassung. |
| b) | Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen einschließlich der Begründung nebst Anlagen sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der vorliegenden Fassung. |
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
306/22/10/2023
Das Agrarunternehmen Marolterode GmbH, Max-Reimann-Straße 4, 99994 Marolterode hat den Antrag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur „Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit Biomethanaufbereitung in den Gemarkungen Mehrstedt/ Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen gestellt.
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit Biomethanaufbereitung in den Gemarkungen Mehrstedt/ Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. | ||
| b) | Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: | ||
| Gemarkung Mehrstedt, Flur 2, | ||
| Flurstücke: | 117/3; 117/4; 127/2; 250/662; 251/662; 252/662; 650/1; 659/1; TF 113/1; 114/1; 115/1; 117/5; 126; 163/651; 164/656; 165/658; 221/658; 255/663; 647/2; 647/3; 648/1; 648/2; 648/3; 650/2; 660/1; 661/1; 663/1 | |
| Gemarkung Schlotheim, Flur 5 | ||
| Flurstücke: | TF 1037/669; 1038/ 669; 1039/669 | |
| c) | Vorhabenträger ist: | ||
| Agrarunternehmen Marolterode GmbH | ||
| Max-Reimann-Str. 4, 99994 Marolterode | ||
| d) | Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt. | ||
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
307/22/10/2023
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt vorliegenden Leitfaden für die Vereinbarung von Patenschaften für Bäume in der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Sandro Seeländer
Beigeordneter der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen