In der 17. Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Schlotheim am 20.06.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
100/17/02/2023
Der Ortschaftsrat Schlotheim bestätigt die Tagesordnung der Ortschaftsratssitzung vom 20. Juni 2023.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
101/17/02/2023
Der Ortschaftsrat Schlotheim genehmigt die Niederschrift der Ortschaftsratssitzung vom 04.05.2023.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
102/17/02/2023
Der Ortschaftsrat Schlotheim schlägt gemäß § 45a Abs. 1 Satz 4 der Thüringer Kommunalordnung vor, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Ortsteilen Hohenbergen und Mehrstedt die Ortschaftsverfassung (jeweils Wahl eines Ortschaftsrats und eines Ortschaftsbürgermeisters) einzuführen.
Der Beschluss wurde per Niederschrift gefasst.
103/17/02/2023
Dem Ortschaftsrat Schlotheim wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung zur der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zur Kenntnis und Empfehlung gegeben. Der Ortschaftsrat Schlotheim beschließt in seiner Sitzung die Empfehlung zur:
Abwägung der zum Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach pflichtgemäßer Prüfung.
Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls (siehe Anlage) und liegen der Verfahrensakte bei.
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
104/17/02/2023
Dem Ortschaftsrat Schlotheim wird der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ zur Billigung sowie zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der TöB zur Kenntnis und Empfehlung gegeben. Der Ortschaftsrat Schlotheim beschließt in seiner Sitzung folgende Empfehlung:
| a) | Die Billigung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen im festgesetzten Geltungsbereich sowie der Begründung nebst Anlagen in der vorliegenden Fassung. |
| b) | Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen einschließlich der Begründung nebst Anlagen sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der vorliegenden Fassung. |
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
105/17/02/2023
Dem Ortschaftsrat Schlotheim wird der Antrag des Agrarunternehmen Marolterode GmbH, Max-Reimann-Straße 4, 99994 Marolterode zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur „Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit Biomethanaufbereitung in den Gemarkungen Mehrstedt/ Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen (Aufstellungsbeschluss) zur Kenntnis und zur Empfehlung gegeben.
Der Ortschaftsrat Schlotheim beschließt in seiner Sitzung die Empfehlung zum Aufstellungsbeschluss:
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Auf-stellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit Biomethanaufbereitung in den Gemarkungen Mehrstedt/ Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. | |||
| b) | Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: | |||
| Gemarkung Mehrstedt, Flur 2, | |||
| Flurstücke: | 117/3; 117/4; 127/2; 250/662; 251/662; 252/662; 650/1; 659/1; TF 113/1; 114/1; 115/1; 117/5; 126; 163/651; 164/656; 165/658; 221/658; 255/663; 647/2; 647/3; 648/1; 648/2; 648/3; 650/2; 660/1; 661/1; 663/1 | ||
| Gemarkung Schlotheim, Flur 5 | |||
| Flurstücke: | TF 1037/669; 1038/ 669; 1039/669 | ||
| c) | Vorhabenträger ist: | |||
| Agrarunternehmen Marolterode GmbH | |||
| Max-Reimann-Str. 4, 99994 Marolterode | |||
| d) | Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt. | |||
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Hans-Joachim Roth
Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Schlotheim