1.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der Wahlberechtigten: | 592 |
| Zahl der Wähler: | 410 |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben: | 6 |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben: | 404 |
2.
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
| Kennwort der Partei, der Wählergruppe oder des Einzelbewerbers | Name, Vorname | Stimmen |
| Burhenne | Burhenne, Alfons | 166 |
| Zukunft Landgemeinde e.V. - ZLG - | Heiko Willfahrt | 238 |
| Gesamtstimmen: | 404 | |
3.
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:
| Heiko Willfahrt |
Er ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Obermehler gewählt.
4.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, 99974 Mühlhausen, Lindenhof 1, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.
Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Nottertal-Heilinger Höhen, den 12. Juni 2024
Apel
Wahlleiter der
Stadt Nottertal-Heilinger Höhen