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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen am

9. Juni 2024 in der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Obermehler

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

592

Zahl der Wähler:

410

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

6

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

404

2.

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

3.

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Heiko Willfahrt

Er ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Obermehler gewählt.

4.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, 99974 Mühlhausen, Lindenhof 1, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nottertal-Heilinger Höhen, den 12. Juni 2024

Apel

Wahlleiter der

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen