In der 6. Gemeinderatsitzung der Gemeinde Körner am 19. Juni 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
12/06/GR/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner genehmigt die Niederschrift der 5. Gemeinderatssitzung vom 3. April 2025.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
13/06/GR/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt die anliegende 6. Änderung der Hauptsatzung.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
14/06/GR/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Körner.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
15/06/GR/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt, in den Kultur- und Sportausschuss aufgrund des bindenden Vorschlags der vorschlagsberechtigten Wählergruppe „Bauernverband Körner“ als sachkundige Bürger Herrn Heiko Haltenhof und Frau Maria Englert zu berufen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
16/06/GR/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner stimmt dem Abschluss der anliegenden Vereinbarung zur finanziellen Unterstützung für das Agathe-Programm mit der Stiftung Landleben (99947 Kirchheilingen, Bahnhofstraße 186a) zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
17/06/GR/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt zum 01.07.2025 eine Festgeldanlage in Höhe von 250.000 € bei der Sparkasse Unstrut Hainich zum Zinssatz von 1,80% auf 12 Monate anzulegen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
18/06/GR/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Körner übersteigt.
Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET zu übertragen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird die Ermächtigung des Bürgermeisters empfohlen, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.
Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die gefassten Beschlüsse in öffentlicher Sitzung können zu den Dienstzeiten im Hauptamt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.
Niebuhr
Bürgermeister