In der 8. Stadtratssitzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen am 23. Juni 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
27/08/STR/2025
Dringlichkeitsbeschluss zur Aufnahme in die Tagesordnung über die Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung eines gebrauchten Drehleiter-Fahrzeuges.
Der Beschluss wurde einstimmig per Niederschrift gefasst.
28/08/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bestätigt die geänderte Tagesordnung der 8. Stadtratssitzung vom 23. Juni 2025 in Neunheilingen.
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
29/08/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen genehmigt die Niederschrift der 6. Sitzung des Stadtrates vom 10. März 2025.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
30/08/STR/2025
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Auftrag zur Lieferung eines gebrauchten Drehleiter-Fahrzeugs (DLK 23-12 PLC3) zum Preis von 104.600 Euro an die Firma Kunze & Sohn (09669 Frankenberg / Sa., Fabrikstraße 5) zu vergeben. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen. |
| 3. | Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 104.600 Euro zur Lieferung eines gebrauchten Drehleiter-Fahrzeugs (DLK 23-12 PLC3) im Vermögenshaushalt. Die Deckung erfolgt durch Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt, Haushaltsreste aus dem Jahr 2024 (kommunale Investitionspauschale) und einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. |
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
31/08/STR/2025
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen. |
| 2. | Die Daten zur Erhebung der Grundsteuer sind vor dem Haushaltsjahr 2027 ganzheitlich zu evaluieren. |
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
32/08/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den in der Anlage 1 als Entwurf 2 bezeichneten Wappenentwurf als Wappen und den in der Anlage 2 beigefügten Flaggenentwurf als Flagge für die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
33/08/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu beauftragen, zu prüfen, inwiefern die Leistungen im Bereich Reinigung und Hausmeistertätigkeiten für die städtischen Kindergärten an die Wohnbau GmbH übertragen werden können und welche finanziellen Einsparpotenziale sich daraus ergeben. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind dem Finanzausschuss und dem Sozialausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
34/08/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, den Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu beauftragen, mindestens 25 % der erzielten Einnahmen aus erneuerbaren Energien ab sofort zur Entlastung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zu verwenden. Weitere Mittel sind in Infrastrukturprojekte in der Landgemeinde sowie in den allgemeinen Verwaltungshaushalt zu investieren.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
35/08/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 05.05.2025 mit Beschluss Nr.: 20/07/STR/2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstr. OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen als Satzung beschlossen. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird folgende redaktionelle Änderung vorgenommen:
Bisherige Formulierung in Punkt 1.2 und 1.5. der textlichen Festsetzungen (bleibt erhalten):
„Ausnahmsweise Zulässigkeit von Verkaufsflächen im Zusammenhang mit Handwerks- und sonstigen Gewerbebetrieben“
| Im Punkt 1.6. der textlichen Festsetzungen (Teil B) wird ergänzt: | |
| - | sonstige, nicht erheblich störende Gewerbebetriebe, Lagerhäuser und Handwerksbetriebe |
| - | Dienstleistungsbetriebe und Anlagen für sportliche Zwecke |
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt die redaktionelle Ergänzung zum Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Handel Bahnhofstr. OT Schlotheim“ der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.
Die Änderung wird ebenfalls in der Begründung im Punkt 3.5 Art der baulichen Nutzung vorgenommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung mit den redaktionellen Änderungen zu beantragen und die Genehmigung / den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben, Ort und Zeiten der Möglichkeit der Einsichtnahme sind anzugeben.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch gemäß §10a Abs. 2 BauGB in das Internet eingestellt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
36/08/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt den Abschluss einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für folgendes Vorhaben:
| Antragsteller: | Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ |
| Objekte: | Gemarkung Neunheilingen, |
| Flur 8, Flurstück 20 |
| Flur 9, Flurstücke 519, 520, 531, 89, 510/161 |
| Flur 11, Flurstücke 820, 829, 819, 830 |
| Vorhaben: | Begründung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für den Neubau des Verbandssammlers von Neunheilingen zum Verbandssammler „Kirchheilingen nach Kleinwelsbach“ einschließlich Pumpwerk Neunheilingen |
| Leitungsverlauf: | siehe Karten |
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
37/08/STR/2025
Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen beschließt, im Rahmen der Dorferneuerung für folgende weitere Projekte eine Förderung zu beantragen:
| 1. | Grundhafter Ausbau Straße zum Kindergarten OT Bothenheilingen |
| 2. | Grundhafter Ausbau Schloßgasse im Zuge der Kanalverlegung OT Neunheilingen |
| 3. | Sanierung/ Teilersatzneubau Trauerhalle OT Schlotheim |
| 4. | Grundhafter Ausbau Am Goethehain OT Schlotheim für 2027/2028 |
| 5. | Sanierung Denkmal Großmehlra für die Gefallenen des 1. und 2. Weltkrieges, OT Obermehler |
| 6. | Sanierung Denkmal Obermehler für die Gefallenen des 1. und 2. Weltkrieges, OT Obermehler |
Die Antragstellung erfolgt zum 15. Januar 2026.
Nicht berücksichtigte Anträge aus Vorjahren sind 2026 erneut aufzunehmen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die gefassten Beschlüsse und Anlagen können zu den Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen eingesehen werden.
gez. Alexander Blankenburg
Bürgermeister der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen