Der vom Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger-Höhen in der Sitzung am 03.07.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Baugebiet Solarpark Schlotheim, OT Mehrstedt“ in der Stadt Nottertal-Heilinger-Höhen (Teil A) und der Entwurf der städtebaulichen Begründung (Teil B) sowie des Umweltberichts (Teil C) liegen vom
07.08.2023 bis 08.09.2023 (einschließlich)
Stadtverwaltung Nottertal - Heilinger Höhen, Markt 1 in 99994 Nottertal - Heilinger Höhen während folgender Zeiten:
| montags | von 9.00 - 12.00 Uhr |
| dienstags | von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| mittwochs | geschlossen |
| donnerstags | von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| freitags | von 9.00 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Durch die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll im Plangebiet südlich des Solarparks Mehrstedt, der auf einer Brach- und Konversionsfläche eines ehemaligen LPG-Standortes errichtet wurde, als Voraussetzung für die Erweiterung der Photovoltaik-Freiflächenanlage ein Sondergebiet Photovoltaik entstehen.
Zulässig ist die Nutzung des Geländes als Photovoltaik-Freiflächenanlage zur erneuerbaren Energiegewinnung. Neben den Solarmodulen werden ausschließlich zugehörige Nebengebäude in Form von Trafostation, Wechselrichter etc. errichtet. Durch die Nutzung von regenerativen Energien wird ein Beitrag zu einer klimaneutralen Energieversorgung geleistet, der Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung wird ausgeweitet und damit ein konkreter Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts (1.) sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
| 2. 5 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, keine Stellungnahme der Öffentlichkeit | Blendschutz - Immissionsschutz, insbesondere Luftverkehr, Artenschutz, Eingriff/Ausgleich, Wasserschutz, Bodenschutz, Denkmalschutz,, Flächenverbrauch |
| 3. artenschutzrechtliche Prüfung integriert im Umweltbericht | Prüfung der Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch das Planvorhaben (Feldvögel / Reptilien) |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, die Fläche, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Bauzeitenregelung, Erhalt von geschützten Biotopen und Gehölzbeständen, Eingrünung durch Heckenpflanzung, Erhalt und Schutz von Reptilienhabitaten, schonende Bauverfahren - Rammverfahren, Verwendung reflexionsarmer Module.
Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfes über das Internetportal der
Stadt Nottertal - Heilinger Höhen
https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/bekanntmachungen/aemtermitteilungen/
bzw. des Planungsbüros Dr. Weise GmbH aus Mühlhausen
www.pltweise.de
im o.g. Zeitraum einsehbar.
Nottertal - Heilinger Höhen, 18.07.2023
Roth
Bürgermeister