Der Stadtrat der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 330 v. H. und der Grundsteuer B auf 440 v. H. bis auf Weiteres festgesetzt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Körner hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 302 v. H. und der Grundsteuer B auf 404 v. H. bis auf Weiteres festgesetzt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 301 v. H. und der Grundsteuer B auf 405 v. H. bis auf Weiteres festgesetzt.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf das Versenden von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2024 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheid Erteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Jahr 2024, in der zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe, festgesetzt.
Die Grundsteuer wird mit den im zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid festgesetzten Beträgen, zu den ausgewiesenen Fälligkeitsterminen 2024 fällig.
Bei der Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser nach der Ersatzbemessungsgrundlage, gemäß § 42 GrStG auf der Grundlage der Wohn- oder Nutzfläche, erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer durch die öffentliche Bekanntmachung, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Steuerfestsetzung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo). Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch aufgehoben.
Nottertal-Heilinger Höhen, Körner, Marolterode den 29.07.2024
| gez. Blankenburg | gez. Niebuhr | gez. Haase |
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