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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 17/2025
Nichtamtlicher Teil
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Aus der Verwaltung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen führt ab sofort verstärkt stichprobenartige Kontrollen zur Hundehaltung durch. Es kann daher vorkommen, dass Sie beim Spaziergang mit Ihrem Hund von Mitarbeitenden des Ordnungsamtes angesprochen werden.

Diese Personen sind uniformiert und weisen sich mit Dienstausweis aus. Sie informieren Sie dabei über den Zweck der Kontrolle. Bei Zweifeln zögern Sie bitte nicht, sich den Dienstausweis zeigen zu lassen.

Im Interesse der Steuergerechtigkeit möchten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter nochmals auf ihre gesetzlichen Pflichten hinweisen:

  • Die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer ist gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen verpflichtend.
  • Nach § 2 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) muss die Aufnahme der Hundehaltung ebenfalls der zuständigen Behörde gemeldet werden, in diesem Fall der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen.

Verstöße gegen diese Pflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Wer seiner Anmeldepflicht bereits nachgekommen ist, muss bei den Kontrollen nichts befürchten. Für alle anderen besteht die Möglichkeit, die Anmeldung des Hundes während der regulären Öffnungszeiten nachzuholen. In diesem Fall kann, im Rahmen des Opportunitätsprinzips, von einer Ordnungswidrigkeitsanzeige abgesehen werden.

Die aktuelle Hundesteuersatzung sowie die erforderlichen Formulare zur Anmeldung finden Sie auf unserer Website:

www.nottertal-heilingerhoehen.de

Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung:

Frau Topf

Sachbearbeiterin Steuern

Telefon: 036021 98 223

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis.

Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen