Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 17/2026
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Ordnungsamt

Freilaufende Hunde und Hundekot

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Ordnungsamt erhält immer wieder Beschwerden über freilaufende Hunde und Hundekot auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen.

Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Regelungen laut unserer Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu beachten:

  • Hunde müssen so geführt werden, dass niemand gefährdet oder belästigt wird.
  • In den bebauten Ortslagen besteht auf öffentlichen Straßen, Wegen und in öffentlichen Anlagen Leinenpflicht.
  • Bei Veranstaltungen, auf Märkten und an Orten mit vielen Menschen müssen Hunde kurz angeleint werden.
  • Außerhalb der Ortslagen dürfen Hunde nur unter Aufsicht freilaufen.
  • Hundekot ist sofort zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Wer gegen diese Regeln verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarngeld oder einer Geldbuße belegt werden.

Die meisten Hundehalterinnen und Hundehalter verhalten sich bereits rücksichtsvoll. Trotzdem sorgen freilaufende Hunde und liegen gelassener Hundekot immer wieder für Ärger.

Bitte nehmen Sie Rücksicht und helfen Sie mit, unsere Straßen, Wege und öffentlichen Plätze sauber und sicher zu halten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ordnungsamt

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Ruhestörenden Lärm vermeiden

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

immer wieder erreichen das Ordnungsamt Fragen zu den geltenden Ruhezeiten. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Regelungen aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung:

Ruhezeiten an Werktagen

Außerhalb von Industrie- und Gewerbegebieten gelten folgende Ruhezeiten:

  • Mittagsruhe: 13:00 bis 14:30 Uhr
  • Abendruhe: 20:30 bis 22:00 Uhr
  • Nachtruhe: 22:00 bis 06:00 Uhr

Sonn- und Feiertage

An Sonn- und Feiertagen gelten die Bestimmungen des Thüringer Feiertagsgesetzes. Bitte achten Sie an diesen Tagen besonders auf die Ruhe.

Was ist während der Ruhezeiten nicht erlaubt?

Lärmintensive Arbeiten in bewohnten Gebieten sind während der Ruhezeiten grundsätzlich nicht erlaubt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Arbeiten mit motorbetriebenen Garten- und Handwerksgeräten
  • Hämmern
  • Holzhacken
  • andere Arbeiten, die unnötig Lärm verursachen

Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt: Vermeidbarer Lärm sollte möglichst vermieden werden. Niemand soll durch unnötigen Lärm erheblich gestört werden.

Für gewerbliche sowie land- und forstwirtschaftliche Arbeiten gelten besondere Regelungen. Auch die Geräte- und Maschinenlärmverordnung ist zu beachten.

Musik, Lautsprecher und andere Tonwiedergabegeräte dürfen nur so laut sein, dass andere Personen nicht gestört werden.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft und helfen Sie mit, unnötigen Lärm zu vermeiden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ordnungsamt

Stadt Nottertal-Heilinger Höhen