Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Ordnungsamt erhält immer wieder Beschwerden über freilaufende Hunde und Hundekot auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen.
Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Regelungen laut unserer Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen zu beachten:
Die meisten Hundehalterinnen und Hundehalter verhalten sich bereits rücksichtsvoll. Trotzdem sorgen freilaufende Hunde und liegen gelassener Hundekot immer wieder für Ärger.
Bitte nehmen Sie Rücksicht und helfen Sie mit, unsere Straßen, Wege und öffentlichen Plätze sauber und sicher zu halten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ordnungsamt
Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
immer wieder erreichen das Ordnungsamt Fragen zu den geltenden Ruhezeiten. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Regelungen aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung:
Ruhezeiten an Werktagen
Außerhalb von Industrie- und Gewerbegebieten gelten folgende Ruhezeiten:
Sonn- und Feiertage
An Sonn- und Feiertagen gelten die Bestimmungen des Thüringer Feiertagsgesetzes. Bitte achten Sie an diesen Tagen besonders auf die Ruhe.
Was ist während der Ruhezeiten nicht erlaubt?
Lärmintensive Arbeiten in bewohnten Gebieten sind während der Ruhezeiten grundsätzlich nicht erlaubt. Dazu gehören zum Beispiel:
Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt: Vermeidbarer Lärm sollte möglichst vermieden werden. Niemand soll durch unnötigen Lärm erheblich gestört werden.
Für gewerbliche sowie land- und forstwirtschaftliche Arbeiten gelten besondere Regelungen. Auch die Geräte- und Maschinenlärmverordnung ist zu beachten.
Musik, Lautsprecher und andere Tonwiedergabegeräte dürfen nur so laut sein, dass andere Personen nicht gestört werden.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft und helfen Sie mit, unnötigen Lärm zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ordnungsamt
Stadt Nottertal-Heilinger Höhen