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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 17/2026
Amtlicher Teil
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2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Körner

für das Haushaltsjahr 2026

2. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Körner folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Eine Kreditaufnahme im Rahmen des Thüringer Kommunalen Investitionsprogramms für die Jahre 2026 bis 2029 ist nicht mehr vorgesehen. Entgegen der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird der Kreditbetrag in Höhe von 106.155,00 € um 106.155,00 € gemindert und auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 3

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Nachrichtlich:

Die §§ 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden nicht verändert.

Körner, den 11.08.2026 

gez. Niebuhr

Bürgermeister 

Ausfertigungsvermerk:

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderats der Gemeinde Körner, sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden beurkundet.

Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung:

1.

Mit Beschluss Nr. 47/10/GR/2026 des Gemeinderats der Gemeinde Körner vom 25.06.2026 wurde die 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.

2.

Eingangsbestätigung: Landratsamt UHK - Kommunalaufsicht

AZ 07.3-1512-0072/26 vom 14.07.2026

Bekanntmachungshinweise:

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.07.2026 den Eingang der Satzung bestätigt. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Körner unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Öffentliche Auslegung des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2026

Gemäß § 60 i.V.m. § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 2. Nachtragshaushaltsplan 2026 der Gemeinde Körner in der Zeit

vom 24.08.2026 - 07.09.2026

in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, Fachamt Finanzverwaltung, während der üblichen Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Darüber hinaus wird die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 2. Nachtragshaushaltsplan 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Körner, den 11.08.2026

Niebuhr

Bürgermeister