1.
Am 10. September 2023 findet in der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sowie die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters im Ortsteil Schlotheim von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen bildet zehn Stimmbezirke. Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses wurde ein Briefwahlvorstand gebildet. Die Wahlräume sowie der Arbeitsraum des Briefwahlvorstandes befinden sich an den folgenden Anschriften:
| Stimmbezirk | Wahlraum, Straße, Hausnummer, Ort | Raum; Zimmernummer |
| Briefwahl | Sitzungszimmer Markt 1 OT Schlotheim 99994 Nottertal-Heilinger Höhen | 307 |
| Schlotheim, WBZ I | Grund- und Regelschule Laubgasse 12b OT Schlotheim 99994 Nottertal-Heilinger Höhen | Speiseraum |
| Schlotheim, WBZ II | Tennishalle Pfarrer-Bonhoeffer-Straße 15 OT Schlotheim 99994 Nottertal-Heilinger Höhen | Gymnastikraum |
| Schlotheim, WBZ III | Bauhof Sorge 45a OT Schlotheim 99994 Nottertal-Heilinger Höhen |
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| Schlotheim, WBZ IV | Gemeindeschänke Mehrstedt 70 OT Schlotheim 99994 Nottertal-Heilinger Höhen |
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| Schlotheim, WBZ V | Gaststätte „Lindenhof“ Hohenbergen 44 OT Schlotheim 99994 Nottertal-Heilinger Höhen |
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| Bothenheilingen, WBZ VI | Gaststätte „Zur Eiche“ Blumenstraße 18 OT Bothenheilingen 99994 Nottertal-Heilinger Höhen |
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| Inselheiligen, WBZ VII | Gemeindeschänke Issersheilingen 3 OT Issersheilingen 99994 Nottertal-Heilinger Höhen |
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| Kleinwelsbach, WBZ VIII | Bürgerhaus Kleinwelsbach 16 OT Kleinwelsbach 99994 Nottertal-Heilinger Höhen |
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| Neunheilingen, WBZ IX | Feuerwehrgerätehaus Schlossgasse 7 OT Neunheilingen 99994 Nottertal-Heilinger Höhen |
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| Obermehler, WBZ X | Gaststätte „Fuhrmannschänke“ Mehlersche Straße 23 OT Obermehler 99994 Nottertal-Heilinger Höhen |
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In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 10. September 2023, um 16.00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis - Unionsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
3.1
Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
Für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen sind zwei Wahlvorschläge zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
3.2
Wahl des Ortschaftsbürgermeisters Schlotheim
Für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters im Ortsteil Schlotheim sind zwei Wahlvorschläge zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel bzw. seinen Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, dem 10. September 2023, bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 11. September 2023, ab 8.00 Uhr in denselben Wahlräumen, sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
9.
Die Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Nottertal-Heilinger Höhen, den 15. August 2023
Michael Apel
Wahlleiter der
Stadt Nottertal-Heilinger Höhen