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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Marolterode

Bauleitplanung der Gemeinde Marolterode

Gemeinderatssitzung Marolterode: 09.08.2024

Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes -

Bereich ehemaliger Gasspeicher der Gemeinde Marolterode

Rechtsgrundlage/n:

  • § 22 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127)
  • § 1 Abs. 3, § 5 Abs. 1 und § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt, den genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Marolterode zu ändern. Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bereich ehemaliger Gasspeicher eröffnet.

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortslage Marolterode. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 150.000 m² innerhalb der Gemarkung Marolterode, Flur 3. Der Änderungsbereich wird lt. beiliegendem Lageplan abgegrenzt. Planungsziel ist die Schaffung des Baurechts für zwei Bebauungspläne vorzubereiten und dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB gerecht zu werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Sachverhalt:

Mit dem vorliegenden Beschluss möchte die Gemeinde Marolterode das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) eröffnen. Dies ist für die Entwicklung der beiden vorgesehenen Bebauungspläne zur solaren Energiegewinnung und Wasserstoffherstellung notwendig. Da Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden müssen (Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB) ist die Anpassung des FNP notwendig. Gegenwärtig werden die Flächen der Bebauungspläne als Gewerbebauflächen dargestellt. Aufgrund dessen, dass diese Flächen im FNP einen direkten Bezug auf die Nutzung als Gasspeicher aufweisen, ist die Entwicklung einer PV-Freiflächenanlage oder Anlagen zur Wasserstoffherstellung nicht möglich. Zukünftig soll die Änderungsfläche im FNP als Sonderbaufläche PV & Wasserstoffherstellung dargestellt werden.

Lageplan mit Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 7

Davon anwesende Mitglieder: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 03/02/2024

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.