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Amtsblatt der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Marolterode

Bauleitplanung der Gemeinde Marolterode

Gemeinderatssitzung Maroltrode: 08.04.2024

Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

„Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode

Rechtsgrundlage/n:

  • § 22 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127)
  • § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)

Beschlussvorschlag:

Die TEAG Solar GmbH, Erfurt hat den Antrag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode (Aufstellungsbeschluss) gestellt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Marolterode, Flur 3,

Flurstücke: 38/8 und Teilfläche 38/4

c)

Vorhabenträger ist:

TEAG Solar GmbH

Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt

d)

Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, TEAG Solar GmbH, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt.

e)

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen

Sachverhalt:

Die TEAG Solar GmbH plant am Standort des ehemaligen Erdgasspeichers und der dazugehörigen Betriebsflächen in der Gemarkung Marolterode auf o.g. Grundstücken die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage. Auf dieser soll eine Leistung mit ca. 5.762,25 kWp zur Stromerzeugung installiert werden. Der erzeugte Strom soll zum einen ins öffentliche Netz eingespeist und zum anderen für eine mögliche Wasserstoffproduktion genutzt werden. Hierzu soll ein separates Bauleitplanverfahren durchgeführt werden.

Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Marolterode als Gewerbefläche ausgewiesen, dieser wird parallel geändert mit einer Sondergebietsausweisung.

Das Projekt trägt nachhaltig dazu bei, das Erreichen der Klimaziele zu unterstützen sowie die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien voranzubringen.

Die Neuregelungen des § 6 EEG lassen eine Beteiligung der Kommune an den Einnahmen von 0,1 Ct bis max. 0,2 Ct pro kWh zu. Ob diese Anlage nach EEG eingestuft wird ist offen, hierzu muss sich der Vorhabenträger noch äußern.

Hinzu kommt noch eine Gewerbesteuereinnahme.

Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 7

Davon anwesende Mitglieder: 7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 119/25/2024

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.