Gemeinderatssitzung Maroltrode: 08.04.2024
Rechtsgrundlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die TEAG Solar GmbH, Erfurt hat den Antrag zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode (Aufstellungsbeschluss) gestellt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode auf der Grundlage der § 1 (3) und § 2 (1) und § 12 Abs. 1 und 2 BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
| b) | Der Räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: |
| Gemarkung Marolterode, Flur 3, |
| Flurstücke: 38/8 und Teilfläche 38/4 |
| c) | Vorhabenträger ist: |
| TEAG Solar GmbH |
| Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt |
| d) | Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes, der Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. |
| Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, TEAG Solar GmbH, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vorzubereiten, der die vollständige Kostenübernahme regelt. |
| e) | Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen |
Sachverhalt:
Die TEAG Solar GmbH plant am Standort des ehemaligen Erdgasspeichers und der dazugehörigen Betriebsflächen in der Gemarkung Marolterode auf o.g. Grundstücken die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage. Auf dieser soll eine Leistung mit ca. 5.762,25 kWp zur Stromerzeugung installiert werden. Der erzeugte Strom soll zum einen ins öffentliche Netz eingespeist und zum anderen für eine mögliche Wasserstoffproduktion genutzt werden. Hierzu soll ein separates Bauleitplanverfahren durchgeführt werden.
Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Marolterode als Gewerbefläche ausgewiesen, dieser wird parallel geändert mit einer Sondergebietsausweisung.
Das Projekt trägt nachhaltig dazu bei, das Erreichen der Klimaziele zu unterstützen sowie die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien voranzubringen.
Die Neuregelungen des § 6 EEG lassen eine Beteiligung der Kommune an den Einnahmen von 0,1 Ct bis max. 0,2 Ct pro kWh zu. Ob diese Anlage nach EEG eingestuft wird ist offen, hierzu muss sich der Vorhabenträger noch äußern.
Hinzu kommt noch eine Gewerbesteuereinnahme.
Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 7
Davon anwesende Mitglieder: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
Beschluss Nr.: 119/25/2024
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.