| Hier: | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Marolterode hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode. In der Gemeinderatssitzung am 09.08.2024 wurde der Vorentwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) am ehemaligen Gasspeicher Kirchheiligen“ werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovolaik-Freiflächenanlage geschaffen. Dies hat zur Folge, dass anschließend eine Überbauung mit Solarmodulen innerhalb der festgesetzte Baugrenze möglich wird. Hierfür wird das Plangebiet gem. § 11 Abs. 1 BauNVO als sonstiges Sondergebiet „PV-FFA“ ausgewiesen. Weiterhin werden Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung getroffen. Es ist vorgesehen, die Solarmodule auf s. g. Modultischen anzubringen Dies entspricht der verbreiteten Praxis bei der Errichtung von PV-FFA. Die Versiegelung soll durch die Verwendung von Punktfundamenten so gering wie möglich gehalten werden.
Der Begründung ist ein Umweltbericht anhängig, welcher die Schutzgüter einzeln betrachtet und ebenfalls die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung enthält.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht und Biotopübersicht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan liegen vom
02.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024
in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen,
Bauamt, Markt 1 in 99994 Nottertal-Heilinger Höhen
während folgender Sprechzeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (per Email, Fax, postalisch etc.) oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Parallel wird der vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ der Gemeinde Marolterode, bestehend aus der Planzeichnung mit Umweltbericht und Biotopübersicht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan vom 02.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024 im Internet unter der Adresse https://www.nottertal-heilingerhoehen.de/bekanntmachungen/aemtermitteilungen/ zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Übersichtsplan
Marolterode, den 13.08.2024
J. Haase
Bürgermeister